Zitat:
Zitat von Knight Rider
Die E-Nummer muß auf der äußeren Scheibe sichtbar sein;
es nützt nix, wenn die Lämpchen dahinter freigegeben sind.
So kommst Du nicht durch den TÜV, und, weil Du die Bauform änderst (auch wenn es nur solche Scheiben sind), erlischt die BE (Betriebserlaubnis).
Klingt lächerlich, ist aber so.
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ich hab mir gedacht, dass es so sein könnte, aber wollte es nicht wahrhaben. für diesen fall hab ich natürlich auch einen plan B...
ich geh auf den schrottplatz und hol mir das PC-glas von einem neuen klarglasauto oder wenn es zu teuer ist geh ich auf einen parkplatz mit einer stichsäge...
irgendwie kriegt man den lächerlichen stempel ins frontglas rein!
gruss dusko