Zitat:
Zitat von YuKoN
Da sind die Prüfer aber noch gnädig mit 10cm, normall muß ein Fahrzeug nach Tieferlegung mindestens 13CM!!  Bodenfreiheit haben und Spoiler und etc. eingetragen zu bekommen.
Schmeiß die Lippe weg und fahr nochmall zum TüV 
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Der Witz ist doch, das die Lippe ja bereits eingetragen ist. Die brauchen die ja nicht mal mehr prüfen. Aber am Dienstag darf ich wieder rumdüsen. Habe jemanden gefunden, der meine Kleine durch die TÜV-Geschichte sauber druchbringt. Nur das Fahrwerk muss ich beim TÜV selber eintragen lassen. Ist ja kein Gutachten, sondern nur nen Prüfbericht. Und die dürfen nur durch den TÜV eingetragen werden.