19.11.2005, 18:42
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#5
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Der goldene Splint
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Zitat:
Es gibt im Verkehsrecht gibt es keine fest Normen über die Größe von Parkplätzen. Anlehnen kann man sich an die "Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen - EAE 85/95" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Konrad-Adenauer-Str. 13, 50996 Köln, die bei nebeneinander liegenden Parkplätzen eine Mindestbreite von ca. 2,50 m (wenn links und rechts weitere Parkstände anschließen) bzw. ca. 2,25 m (bei fehlendem Nachbarn auf mindestens einer Seite) vorsehen. Die Länge soll 4,30 m betragen.
Die einzig mir bekannte Vorschrift über die Größe der Stellplätze betrifft das Baurecht, dort gibt es dann schon Regelungen wie groß ein erforderlich Stellplatz im Sinne des Baurechtes sein muß. Das mir bekannte Maß beträgt dort 2,50 m x 5,0 m.
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