Bleibt nur die Frage, ob man mit z.B. nem Auspuff, den "irgendein" prüfer mit 2 zugedrückten augen eingetragen hat, bei nem anderen TÜV dann trotzdem durchkommt. Denn bei ner anlage, wo die beim nächsten tüv auf dem ersten blick sehen, das die den niemals abgenommen hätten, brauchen die nicht auch 2 augen zudrücken, nur weils mal ein anderer getan hat.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"
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