Wollte im Bezug auf den Punkt Gewährleistung nur kurz anmerken:
In der Regel ist es so, daß ein Autohaus mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft zusammenarbeitet, welche die Gebrauchtwagengarantie gibt - ich arbeite z.B. selbst bei Toyota und in den Vertragsklauseln unser Versicherungsgesellschaft steht sogar genau drin, welche Fahrzeuge NICHT versichert werden können; z.B. Supra, Honda NSX, BMW M3, Audi RS usw..... (Proletenschüsseln halt....
)
Und da diese Fahrzeuge demzufolge nicht über einen externe Firma versichert werden können und deshalb der Händler die Haftung übernehmen muß wird er einen Teufel tun, so eine Kiste an einen Endkunden zu verkaufen - auch wenn er deshalb ein paar Euro weniger bekommt
Wobei, wenn wir mal nen Twin-Turbo jemals in Zahlung nehmen sollten dann weiß ich wo der landet.....
Ich weiß, im ersten Moment sieht es so aus, als würde der Händler sich aus der Verantwortung stehlen aber seht es mal aus Kostensicht des Händlers - oder wer von uns hatte an seiner Mühle noch keine Schäden ?!
PS: Der Händler wird in der Regel das Auto trotzdem an Privatpersonen verkaufen, es müßen einfach bestimmte Klauseln im Vertrag fixiert werden.
Gruß, Stefan