garantie muss niemand geben. gewerbetreibende verkäufer (egal ob autohändler oder malermeister), müssen gewährleistung geben (= für schäden aufkommen, die bereits beim kauf vorhanden waren und nicht zum normalen verschleiß zählen), es sei denn der käufer ist ebenfalls gewerbetreibender. daher gibt's bei autoscout & co oft den zusatz "nur an export oder händler/gewerbetreibende", weil der händler bei denen eben keine gewährleistung geben muss.
die gewährleistung muss der verkäufer auch nur auf teile geben, die beim kauf nicht als defekt ausgewiesen wurden (vertraglich). zusätze wie "bastlerauto" befreien dabei nicht von der gewähleistungspflicht, wie einige gerichte entschieden haben.
ein anderer trick der händler ist, autos "im kundenauftrag" zu verkaufen, ich weiß aber nicht genau wie das juristisch aussieht.
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Wer nichts weiß, muss alles glauben.
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