Was heißt hier : Die werden immer ohne Garantie verkauft. Das stimmt doch gar nicht
Es gibt auch bei Gebrauchtwagen eine gesetztliche Regelung
Wenn er die Supra bei Toyota zb. kaufen würde, dann würde er sie mit Garantie bekommen.
Privatpersonen können keine Garantie anbieten, was aber in Bezug auf die Sachmängelhaftung , auch die Privatperson nicht schützt, ausser man klammert vertraglich die Mängel aus und findet einen doofen der das auch unterschreibt.
Ein seriöser Händler hat auch bei einen Gebrauchten kein Problem damit. Der checkt das Auto natürlich vorher.
Der letzte Händler will diese durch den Zusatz nur umgehen.
Das erwähnte Beiblatt schützt den Händler nur davor , das der Käufer Mängel reklamiert , die beim Kauf schon bekannt waren und wenn dem so ist, hat er zumindest auf diese keinen Anspruch.
Also bitte nicht so pauschale Aussagen.
Habe meine beim Händler gekauft. Auspuff war kaputt nach 3 Monaten.
Innerhalb von knapp einer Woche hatte ich das Geld für einen neuen bekommen ( vom Händler ). Dafür habe die ihre Versicherungen
Aber wer natürlich (wie viele) keine Rechtsschutz hat, wird es schwer haben sein Recht durchzusetzen.
Gruss
DEF
