So ein Schaden ist eigentlich meist ein Grund zur Freude , es sei denn man lässt den Gutachter der Versicherung den Schaden dokumentieren und bewerten oder überhaupt die Versicherung alles machen.
Am besten EIGENEN Gutachter nehmen der den Schaden ZUERST begutachtet. Umbedingt einen Anwalt nehmen und den machen lassen.
Anwalt und eigener Gutachter muss die Versicherung zahlen , beides
Bedarf aber einer Schadensmindestsumme soweit ich weiß .
Und nicht vergessen , auf Gutachter Basis abrechnen .
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden würde ich mich beim Anwalt über die 130 Prozent Regelung beraten lassen.
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