naja, wenn man später an nen halbwegs gescheiten prüfer gerät, kanns wieder schwierigkeiten geben. dann das GAT steht nach der umschlüsselung normalerweise unten im textanhang mit drin. und jeder weiß das die gats nur mit serienanlage dürfen. so, fährt man zum tüv, und hat beides eingetragen, kann der nächste prüfer trotzdem wieder sagen. nö is nicht, beides darf nicht zusammen.
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Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"
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