Zitat:
Zitat von Supramaniac
und wenn auch, wenns privatverkauf is könntest rechtlich gesehen eh nix machen  ohne garantie und gewährleistung heists doch so schön.
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Naaaa,.. des is so nicht richtig!,..
Wenn er den Defekt beweisen kann und damit den Verkäufer vom Wissen
des Defekts nachweist, so ist er im Recht. Wird aber in vielen Fällen immer
schwierig sein (vorallem bei Gebrauchs- und Verbrauchswaren). So hat er ab Vertragsabschluss 1 Jahr Zeit zu Reklamieren. Aber eben,... schwierige Sache.
Verkäufer wird natürlich alle Schuld von sich weisen.
