meines Wissens ist es noch etwas härter: wenn man auch nur einen einzigen Punkt wegen zu schnellem fahren bekommen hat (also ohne Führerschein-Pause) und innerhalb eines Jahres wieder einen Punkt wegen zu schnellem fahren bekommt, dann genügt das, um 1 Monat zum Fußgänger zu werden. Das gilt auch für alle anderen Punkte-Delikte. Innerhalb eines Jahres zweimal einen Punkt wegen demselben Vergehen reicht aus. Besonders beachten sollte man dabei die Termine: wann wurde "die Tat begangen", wann wurde sie rechtsgültig usw. Aber dabei kenn ich mich nicht genau aus, also vorsichtshalber ein paar Wochen länger das Schaumgummipad auf dem Gaspedal lassen.
Muss mich deshalb auch noch bis September oder November zurückhalten - 37km/h zu viel auf der Autobahn. Knapp am Fußgängertum vorbei
