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Alt 28.06.2003, 12:55   #8
slayer1971
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slayer1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Muss man nicht ?

Nein, grundsätzlich ist Dein Auto Privatsphäre und es bedarf eines Durchsuchungsbefehls, um in Dein Auto zu gehen bzw. zu durchsuchen.

Es kann bei dringendem Tatverdacht das Auto auch durchsucht bzw zum Beispiel am Zoll durchsucht werden.

aber nicht nach Lust und Laune von den Eisverkäufern mit der weissen Mütze einfach untersucht werden.

Wenn der Zugang zum Auto verwehrt wird bei dringendem Tatverdacht einer schweren Tat- sprich Diebesgut im Auto, Drogen ect., muss das Auto sichergestellt werden.

So einfach haben es die Eisverkäufer nun auch nicht.
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