Hallo,
GTÜ darf sowas wie Fritzinger in Westdeutschland nicht machen. Dazu hat der TÜV hier die Gebietshoheit. Im Osten ist es die DEKRA.
Hier geht es um einen Eintrag nach §21 (Einzalabnahme), nicht nach §19 die dürfen nämlich alle Sachverständige machen. Wenn ein fahrzeugspezifisches Gutachten vorliegt, kann das jeder Sachverständige.
Aber Prüfberichte sind alte Dinger, die in der Tat oft nicht mehr anerkant werden. Habe aber hier in Nürnberg in der HAUPTNIEDERLASSUNG beim TÜV die besten Erfahrnugen gemacht da zickt keiner rum weil das ein PRÜFBERICHT ist oder weil nicht die ORIGINALUNTERSCHRIFT (sprich Kopie)drauf ist oder sowas...das ist das nächste wo der Prüfer sich dran aufhängt wenn er mal wieder die Hosen voll hat irgendwo mit mehr Leistung seinen Namen drunter zu setzen.
Wenn du weiter Probleme hast komm zu mir, ich mach das mit dir schon.
grüsse
svenska
PS: haarig wird die Geschichte allerdings wenn du schon die Fuji mit Mehrleistung eingetragen hast......
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