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Alt 07.04.2005, 22:23   #20
Willy B. aus S.
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Willy B. aus S. wird schon bald berühmt werden
irgendwie wechselte das Thema. erst Teilkasko und jetzt Haftpflicht. kann mir aber kaum vorstellen, dass sich die Leistungssteigerung bei Teilkasko auswirkt.
TK ist
Diebstahl - Leistungssteigerung ist ja unsichtbar, also kein gesteigertes Risiko
Glasschaden - warum soll da das Risiko hoeher sein?
Wildschaden - dito
Sturm - dito

ich musste noch nie bei einer Schadensmeldung einen KFZ-Schein vorlegen, warum auch? Die Haftpflicht kann im Schadensfall nur die Zahlung verweigern, wenn die Unfallursache mit der Leistungssteigerung zu tun hatte. Bei ner "normalen" Vorfahrtsverletzung duerfte das eher schwierig nachzuweisen sein. Aber die entgangenen 200 Euro pro Jahr seit Einbau der Leistungssteigerung koennen - und werden - sie natuerlich fordern.
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