Zitat:
Zitat von Andreas-M
ist auch ne auslegungssache vom tüv. Früher hieß es so wie oben gesagt: die lauffläche muß abgedeckt sein. Heutzutage heißt es eigentlich das auch die radflanken abgedeckt sein müssen, also nix über die radhauskante, egal ob felgenhorn, radflanke oder gar lauffläche. bei uns halten die nen lineal an der radhauskante runter, und wenn das schief anliegt, weil der reifen breiter ist, ist nix mit tüv.
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also wir waren vor ein paar wochen beim tüv.
da galt noch die alte bestimmung.
lauffläche muß im radkasten sein.