Hallo zusammen,
zuerst einmal vielen Dank für die Hinweise und die Anteilnahme.
Habe am Freitag eine Kopie des ersten FZ-Briefes von der damals zuständigen Kfz-Meldestelle bekommen.
Die ABE-Nummer war tatsächlich 0000000
Dort ist jedoch auch ein Eintrag von Toyota zu sehen (unter ´Bescheinigung des Inhabers einer Allgemeinen Betriebserlaubnis/EWG-Betriebserlaubnis´) , indem bescheinigt wird, daß keine ABE.Gutachten erforderlich sind.
Habe parallel dazu mein Problem bei Toyota/Köln angegeben und hatte kurz darauf einen Anruf eines superfreundlichen Service-Mitarbeiters, welcher mir die ABE-Nummern Zuordnung gegen Zusendung einer Briefkopie bescheinigen will.
Damit sollte es ja dann wohl funktionieren.
Jetzt noch die folgende Frage :
In der Betriebserlaubnis zum EGS-System steht :
Verwendungsbereich : ...ab ABE-Nummer 326NT 2, ab Baujahr 01/1988
Sollte sich jetzt die ABE-Nummer 488 ergeben, fällt das ja in diesen nicht allzu genau abgegrenzten ABE-Bereich...
Wieso machen die dann eigentlich bei TÜV und Meldestelle so ein Theater ?
Gruß
Vertex12(Arnd)
