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Alt 24.02.2005, 03:21   #15
Supra Light
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Zitat:
Zitat von bianco
ja da geht das problem ja schon los:
also: beim antragsgegner gehts schon los:
ich kann entweder eintragen:
-herr/frau mit namen und anschrift
-firma mit namen und anschrift
-gesetzlicher vertreter

is nen einzelunternehmen, was is zu machen?
Herr/Frau mit Anschrift und Namen, ggf. mit Firmenbezeichnung, ist ausreichend.

Zitat:
Zitat von bianco
dann kommt bezeichnung des anspruches:
katalog nr., Rechnung/aufstellung/vertrag oder ähnliche bezeichnung, nr der rechnung, datum von, bis, btrag
Kann sein, dass die Mahnbescheide von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussehen. Aber prinzipiell muss die Art der Forderung, der genaue Schuldgrund, genannt werden. Meistens ergibt sich das aus dem Vertrag.

Zitat:
Zitat von bianco
dann muss angegeben werden ob das verfahren von
-amtsgericht
-landesgericht
-landesgericht KfH
-amtsgericht,familiengericht
-sozialgericht
durchgrführt werden soll
Familien-, Sozialgericht ist dafür (schätze ich) wohl nicht erforderlich, außer, es handelt sich um eine familien-, arbeitsrechtliche Angelegenheit. Liegt die Forderung unter einem bestimmten Limit ist grundsätzlich das jeweilige Amtsgericht zuständig. Das kann man beim Amtsgericht erfragen.

Zitat:
Zitat von bianco
und ich soll nen prozessbevollmächtigten angeben!?
Prozessbevollmächtigter wäre z.B. dein Anwalt oder gesetzlicher Vertreter. Ansonsten bist du dein eigener Prozessbevollmächtigter. Zumindest für Verfahren, die vor dem Amtsgericht stattfinden. In diesem Fall kannst du das Feld leer lassen.

Dies ist keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Frage mich' halt was, wo ich mich wirklich auskenne...
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