...also der TT lässt den motor ja hautptsächlich nachlaufen ohne die zwingende Anwesenheit vom Fahrer oder anderer Personen. Und genau das ist lt. Stvo verboten.
Aber ich ziehe mir das Gutachten mal und wackel damit mal zum Tüver.
Mal gucken, ich muß eh noch so viel Eintragen lassen. Vielleicht macht er den dann ja gleich mit wenn er schon mal im Schreiben ist
Zu dem TFT:
Sorry aber ich weiß nicht wie Du fährst.
ich will ja nicht auf der Autobahn oder im Stadtverkehr Dvd gucken sonden im Stau oder sonstwo und dann kann man den Sitz schon mal so einstellen das man ordentlich gucken kann.
Der vorteil bei den JVC´s ist das die einen richtig großen einsehbaren Blickwinkel haben - im gegensatz zu den billig teilen

(danke @DJ, du hast mich wahrscheinlich vorm Augenkrebs bewahrt ;-))
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...Wenn´s raucht und qualmt und Gummi fliegt

, der Chrischi um die Ecke biegt...
gruß
Chris