Zitat:
Zitat von Willi Thiele
ganz einfach BAd die dürfen die nicht verkaufen ,weil kein Brief und nicht der Eigentümer ,da hängt der HAken dann zahlen die den Preis was se mal Wert gewesen wäre und machen sich des Diebstahls oder Unterschlagung strafbar und wenn du se gekauft hast kann der Eigentümer kommen und se von Dir zurück verlangen
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Ich kann doch anhand der FG Nummer den Halter rückwirkend auf 15 Jahre ermitteln. Die werden das doch auch können, oder ist die Lady geklaut und ohne Nummer ??