Zitat:
Zitat von cargraphic
Laut TÜV-Rheinland Sachverständigen gibt es keine vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit! Die 11cm sind nur eine Empfelung!!!
Allerdings ist die Scheinwerferlichtaustrittshöhe (was ein Wort) auf min
500mm festgelegt, was somit eine Tieferlegung begrenzt.
mfg Uwe
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Die Tage wurde im TV ein Sachverständiger interviewt, der sagte minimum 8cm Bodenfreiheit und 50cm zu den Frontscheinwerfern. Mittig der Scheinwerferlichtaustrittshöhe (<- copy & paste

)...
Hat noch so einige andere Dinger gesagt wie Verbot von Spinners an Felgen in DE etc... war recht interessant.