Zitat:
Zitat von -Christian-
Jo aber über die TÜVgesetze biste dir schon im klaren oder?
Es gibt ein gesetz das den mindestabstand zum boden festlegt und der besagt 11cm egal! wo unter dem fahrzeug!
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Laut TÜV-Rheinland Sachverständigen gibt es keine vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Mindestbodenfreiheit! Die 11cm sind nur eine Empfelung!!!
Allerdings ist die Scheinwerferlichtaustrittshöhe (was ein Wort) auf min
500mm festgelegt, was somit eine Tieferlegung begrenzt.
mfg Uwe