Zitat aus dem H&R Gutachten vom 22.1.96:
Felgengröße 7x16, ET 37 - 50mm (also Originalfelgen)
Reifengröße 225/50R16 (also Originalreifen)
Auflagen zu den 15mm (!) Ringen:
...
6) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkantenkanten vollständig anzulegen. Dabei sind die beiden Befestigungsschrauben des Innenkotflügels zu entfernen, der Innenkotflügel ist zu kürzen. Der Kotflügel ist oberhalb der Radmitte auf einer Länge von 200 mm um ca. 15 mm aufzuweiten.
Dieses Thema wird bei 25 mm Ringdicke nicht besser, denn lt. demselben Gutachten sind die 20mm und 25mm Ringe an der Vorderachse mit diesen Felgen gar nicht freigegeben. 7x16 Felgen sind im Kombination mit 25mm Ringen nur mit ET 45 - 50mm im Gutachten drin.
An der Hinterachse sind die 25mm Ringe mit der o.g. Bereifung freigegeben mit folgenden Auflagen:
...
4) ...wird sie Serienspurbreite um mehr als 2% vergrößert. ... Festigkeitsaussage ist beschränkt auf Fahrzeuge mit serienmäßigem Fahrwerk bis zu einer maximalen Motorleistung vom 208kW.
7) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkantenkanten im Bereich oberhalb der seitlichen Stoßleisten umzulegen.
Wenn einer das Gutachten will bitte Email an mich, es kommt dann als PDF per Email-Anhang.
@Nobby:
Wenn in Deinem Gutachten wirklich was anderes drin steht lass es mich wissen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass H&R zwei so unterschiedliche Gutachten für ein und dasselbe Fahrzeug heraus gibt. Möglicherweise solltest Du Dich nochmal mit dem Thema Einpresstiefe vertraut machen.
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