Erstmal eine gute Besserung/Genesung an Deine Freundin
Zur Frage: Bei einem Unfall ist man grundsätzlich so zu stellen, als wenn der Unfall nicht passiert wäre. Da eine Verletzung nicht rückgängig gemacht werden kann, steht einen finanzieller Ausgleichanspruch zu. Wie hoch dieser ist, bemisst sich an den Schmerzen, die man durch die Verletzung davongetragen hat und die durch die Verletzunge bei einen hervorgerufen Beeinträchtigungen.
Selbst wenn die Schuldfrage zu 100 % geklärt ist, wird die gegnerische Versicherung in jedem Fall versuchen, bei der Regulierung, die auszuzahlende Summe zu verringern. Eine Faustregel besagt: Sobald der Schaden höher als 750 ¤ ausfällt sollte man auf jeden Fall einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen
Die Kosten trägt, wenn keine eigene Schuld, die gegnerische Versicherung !
Rechtschutzversicherung sollte hoffentlich vorhanden sein, damit in Fall einer Klageerhebung man nicht selber die Gerichtskosten etc. vor-finanzieren muss.
Ich rate Euch/Ihr auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten. Denn wenn eines so sicher ist wie das Amen in der Kirche - die gegnerische Versicherung wird das von Euch eingereichte auseinandernehmen und versuchen zu tricksen.
Was viele nicht wissen und deshalb am Ende übers Ohr gezogen werden.
Den Gutachter von der gegnerischen Versicherung auf gar keinen Fall Zugang zum Roller gestatten ! Selber einen unabhängigen/vereidigten bestellen.
Die Kosten trägt auch die gegnerische Versicherung.
Falls Du eine gute Kanzlei der Sache suchts, kann ich Dich gerne, an meine verweisen. Diese läßt nämlich zur Zeit, bzw. am im kommenden Monat, die HUK ausbluten und sorgt obendrein noch für einen dicken Batzen Tagesausfallgeld
Fazit: Ohne Anwalt bist Du Freiwild für die Versicherung. Rechtsschutz immer Pflicht.
Gruss
DEF
