[quote=RedMk3]ich bezweifel deine aussage amtrack!
so gesehen hast du alles richtig gemacht! du bist zum tüv und hast den kram eintargen lassen! so und wenn die dich jetzt anhalten dann können die sagen ist zu laut! dann nhemen die dich mit zum tüv und der wird dann sagen dass es zu laut ist (nach einer messung) und den kram wieder austragen! wenn de pech hast dann wirst du stillgelegt! aber du kannst keine starfe bekommen! schliesslich hast DU alles legal eintragen lassen! wenn der tüvler jetzt aber nen fehler gemacht hat ist es doch nicht deine schuld! deshlab wenn sowas passiert immer zum anwalt und gut ist! man steht wirklich auf der sicheren seite wenn man alles schonmal hat eintragen lassen!
QUOTE]
================================================== =======
FALSCH!!!!!!!!!!!
Wenn der Herr in Grün die Meinung vertritt, dein Auto einen Sachverständigen vorstellen zu müssen weil diverse Eintragungen nicht zulässig sind, oder diverse Werte überschritten werden, würst du diesen Sachverständigen bezahlen müßen (ca.75¤)! Wird das Auto danach Stillgelegt sind das ebendfalls deine Kosten! (ca.20¤)! Alles wieder Umbauen und nochmal zum TüV, sowie die Neuanmeldung, Pi mal Daumen 150¤!

Als Fahrzeughalter und Führer bist du für die Verkehrsicherheit deines Fahrzeuges zuständig. Wenn die Polizei die Verkehrsicherheit -zudem gehört auch der technische Zustand- deines Fahrzeuges anzweifelt und der Tüv als Schverständige dir die Kiste still legt, dann sind wieder 3 Punkte und ab 150¤ fallig. Deine Rechtschutz wird dir einen Vogel zeigen wenn du mit solch einen mist da ankommst. Lese die AGB deiner Versicherung, da steht das sie dich unterstützen kann aber nicht muß! Und in solch ein aussichtslosen Fall wird sie dich nicht unterstützen! Deine Anwalts und Gerichtskosten würst du selber tragen.
Willi