Zitat:
Zitat von Amtrack
Das ist das schöne im Paragraphendschungel Deutschland - es muss nur leicht Regnen oder Staub in der Luft sein und du darfst zumindest vorne die Nebler anhaben
Es heißt nämlich, dass die Teile nur bei Sichtbehinderung eingeschaltet werden dürfen - da aber nicht erklärt wird was genau eine Sichtbehinderung darstellt bleibt dir viel Spielraum
Nur bei den Nebelschlussleuchten seh ich rot (  ) - das man damit nur noch 50 fahren darf und man die nicht(!) bei nem fitzelchen Nebel anmachen muss ist vielen leider nicht klar.
PS: Ich fahre nur mit Neblern in der Dämmerung oder im Morgengrauen - eben aus spritsparendem Grund. Wenns dunkeleler wird kommen die normalen Lampen dann eben ran und die Nebler aus.
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Interessant

Gut zu wissen - das merke ich mir
Vielleicht sollte man auch die StVo. immer im Handschuhfach mitführen um im Zweifelsfalle eine Argumentationshilfe zu haben.
Da ich zeitmäßig nicht unter Druck war, hab ich mich auf das Spielchen eingelassen
Das die Polizei so naiv ist zu glauben, das jemand der Waffen und Drogen an Bord hat, so easy anhält und sich durchsuchen lässt, find ich jedesmal einfach amüsant
Der Polizist konnte zumindest nix entgegnen als ich ihm sagte, das durch die Nebler keine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer gegeben war, da es noch Tage war.
Die Mist Xenon Lampen der neuen Audi & Co´s finde ich da viel störender.