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Alt 10.08.2004, 10:52   #3
brummbrumm
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Ohne ein Anrecht auf Richtigket:

Soweit ich weiss ist die Bescheinigung beim Aufrüsten auf Euro2 beim gekauften Artikel dabei. Die Werkstatt bestätigt den Einbau und füllt ggf. die Bescheinigung aus. Zusammen mit einer neuen AU kann kann dann einfach der GAT oder das Kaltlaufregelventil bei der Zulassung eintragen werden.

Selber habe ich auch noch Euro1, aber ich vermute mal das der GAT eine Seriennummer hat die auch auch auf der Bescheinigung sich wiederfindet, und evtl. nimmt es der Prüfer beim nächsten TüV etwas genauer ... aber wie gesagt - das mit der Serienkennzeichnung ist nur eine Vermutung. Sollte mich aber wundern wenn die Hersteller das versäumen.
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