Liest man auch mal so mal so. Mal erlaubt, mal nicht... Hier wieder wohl:
...ist der Spezialist in der Lage, sogar Hochgeschwindigkeitsreifen der Kategorie V, W, X, Y und ZR vollständig einsatztauglich zu reparieren.
Der Gesamtzustand der Karkasse entscheidet darüber, ob eine Reparatur Sinn macht oder ein Neureifen angeschafft werden muss. Abhängig von der Position des Schadens und der Reifenbauart wird die Art der Reparaturmethode festgelegt.
Kleine Stichverletzungen in der Lauffläche werden im Kaltreparatur- Verfahren mit dem TÜV- geprüften Minicombi- System wieder instand gesetzt.
Maximaler Loch-Durchmesser bei W und ZR-Reifen 3mm.
Das System ist auch zur Reparatur für Motorradreifen freigegeben und erfüllt alle Anforderungen des § 36 der StVZO und der gesetzlichen Richtlinie zur Reifeninstandsetzung.
Bei Beschädigungen der Seitenwand ist eine Heißreparatur nötig. Auch hierfür wurden spezielle Heizgeräte und entsprechendes Reparaturmaterial entwickelt, und stehen dem Reifenfachmann zur Instandsetzung von Reifen aller Art zur Verfügung.

__________________

Und siehe da, es gibt ein elftes Gebot:
"Du sollst Deinen Wagen niemals in eine Werkstatt geben!"
----------------- NSH - NordSeeHorde -----------------