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Kaltlaufregler
Bei der Einbauanleitung des GAT steht, die "von der Einbauwerkstatt ausgefüllte Einbaubescheinigung" ist bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Wie wird das beim Verkauf des Reglers gehandhabt? Die Bescheinigung ist ja für das "erste" Fahrzeug ausgestellt.
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AW: Kaltlaufregler
Vieleicht hilft dir das weiter?
http://www.gehner.de/560sel/images/formular.jpg soll wohl aber auch ohne gehen. Einbauen zum Tüv das ganze abnehmmen lassen und dann zur Zulassungsstelle und fertig. |
AW: Kaltlaufregler
Ich hab ne Kopie von der leeren Originalbescheinigung gemacht und die ausfüllen lassen. Geht auch.
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AW: Kaltlaufregler
Ich habs selbst eingebaut. Der (damalige) Toyo-Händler meines (damaligen) Vertrauens hat mir den korrekten Einbau auf dem Formular bestätigt. Damit dann zum TÜV und gut wars.
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AW: Kaltlaufregler
Den TÜV interessiert das Ganze doch gar ned.
Ich habs mir den Einbau von der Werkstatt bestätigen lassen und bin dann mit dem Schrieb zur Zulassungssstelle. Die hats dann eingetragen. |
AW: Kaltlaufregler
Das Ganze bedingt aber ein leeres Formular. Also hilft der link von thoshi weiter.
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AW: Kaltlaufregler
So isses....
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AW: Kaltlaufregler
Zitat:
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