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Abnahme von Abgasanlagen nach §21
und Schallgeräuschmessung weiterhin in Bayern möglich.
Hab das gerade nochmal abgesprochen mit den Tüv Süd bei uns. Fahrgeräuschmessung 200.- nach bestehen dann Eintragung nach $21 120.- Ansprechpartner: Tüv Süd Erlhofer Straße 75 Hof 09281 7799261 mfg.Peter |
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u ROCK!
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Superpeter :D
Endlich mal einer der die Eier hat beim TÜV zu fragen statt: Ich hab gehört.... Ein Bekannter hat erzählt... Im Internet hab ich gelesen... |
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Ich erzähl das ja hier schon sei letztes Jahr,
in Hessen wiederrum ist das aber anders, da geht's wohl nichtmehr. |
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Also quasi dasselbe wie bei RHD Speedmaster in Rheinhausen, dort ist es auch noch möglich die Leistungssteigerungen durch Umbau der Auspuffanlage und sonstiges umbauten eintragen zu lassen nach §21 .
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Ja, aber Speedhamster ist teurer... der will ja an der Vermittlung auch noch was verdienen (was nicht verwerflich ist).
Der Ablauf, sofern legal, ist aber identisch. |
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Dass es beim TÜV legal zugeht, ist schon klar und stand nie in Frage.
Mir ging es vielmehr um die Speedhamster Eintragungen. |
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Ich bin jede zweite Woche beim Speedmaster (nicht -hamster) und mache die Leistungsmessungen für die Eintragung.
Im Stand (bei der supra bei 3750rpm) darf eure Anlage nicht mehr als 2dB mehr haben als im Fahrzeugschein eingetragen. Preise sind wie ich finde auch human, man kann nicht erwarten, dass jemand eine Eigenbauanlage für 50.- abnimmt. |
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Zitat:
Drehzahl erst bei 2/3 der im Fahrzeugschein bei max. Leistung eingetragenen Drehzahl halten und dann vom Gas gehen und warten bis die Drehzahl auf Leerlaufniveau ist. Die höchste dabei gemessene Lautstärke war dann das Standgeräusch. |
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Weiter gehts: Zitat:
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bringt Ihr nicht grad Fahrgereäusch- und Standgeräuschmessung durcheinander ?
Theoretisch hat das Standgeräusch auf die Abnahme keinen Einfluss. Das dient nur als Hilfsgröße, um dem Polizisten auf der Straße einen Richtwert zu geben. Der kann ja unterwegs nicht mal eben eine Fahrgeräuschmessung machen. Einige Prüfer machen die Abnahme aber ersatzweise (z.B. wenn keine geeignete Meß-Strecke zur verfügung steht) mit Standgeräuschmessung. Dann orientieren sie sich am Ist-Wert im Schein, und nehmen an, wenn so und soviel drüber wird das Fahrgeräusch trotzdem auch passen. Meist wird dann auch noch entweder die Drehzahl etwas höher gewählt oder man geht mit dem Schallpegelmesser einfach etwas näher ran. Dann ist der Prüfer auf der sicheren Seite. Das hat aber alles mit ner echten Fahrgeräuschmessung nichts zu tun. |
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Zitat:
Ich such schnell den Blitz-Eintragungs-Tread raus. Klickmichhart |
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ich meine: eine korrekte Eintragung ist doch nur mit Fahrgeräuschmessung möglich. Das was in den letzten Posts beschrieben wurde, ist doch aber Standgeräusch ?
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