Toyota Supra - Forum

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-   -   Abnahme von Abgasanlagen nach §21 (http://www.supra-forum.de/showthread.php?t=45613)

pmscali 17.07.2013 10:28

Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
und Schallgeräuschmessung weiterhin in Bayern möglich.

Hab das gerade nochmal abgesprochen mit den Tüv Süd bei uns.

Fahrgeräuschmessung 200.-
nach bestehen dann Eintragung nach $21 120.-

Ansprechpartner:

Tüv Süd
Erlhofer Straße 75
Hof
09281 7799261


mfg.Peter

Tyandriel 17.07.2013 10:44

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach $21
 
u ROCK!

Supra-Fan 17.07.2013 13:19

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Superpeter :D

Endlich mal einer der die Eier hat beim TÜV zu fragen statt:

Ich hab gehört....
Ein Bekannter hat erzählt...
Im Internet hab ich gelesen...

pmscali 17.07.2013 13:24

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Ich erzähl das ja hier schon sei letztes Jahr,

in Hessen wiederrum ist das aber anders, da geht's wohl nichtmehr.

patrickp1979 26.07.2013 03:19

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Also quasi dasselbe wie bei RHD Speedmaster in Rheinhausen, dort ist es auch noch möglich die Leistungssteigerungen durch Umbau der Auspuffanlage und sonstiges umbauten eintragen zu lassen nach §21 .

Amtrack 26.07.2013 07:21

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Ja, aber Speedhamster ist teurer... der will ja an der Vermittlung auch noch was verdienen (was nicht verwerflich ist).

Der Ablauf, sofern legal, ist aber identisch.

pmscali 26.07.2013 08:30

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Zitat:

Zitat von patrickp1979 (Beitrag 651162)
...dort ist es auch noch möglich die Leistungssteigerungen durch Umbau der Auspuffanlage und sonstiges umbauten eintragen zu lassen nach §21 .

Das sind normale Tüv Angelegenheiten man braucht da nur entsprechende Nachweise dazu.

Amtrack 26.07.2013 09:12

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Dass es beim TÜV legal zugeht, ist schon klar und stand nie in Frage.

Mir ging es vielmehr um die Speedhamster Eintragungen.

Daniel 26.07.2013 10:27

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Ich bin jede zweite Woche beim Speedmaster (nicht -hamster) und mache die Leistungsmessungen für die Eintragung.

Im Stand (bei der supra bei 3750rpm) darf eure Anlage nicht mehr als 2dB mehr haben als im Fahrzeugschein eingetragen.

Preise sind wie ich finde auch human, man kann nicht erwarten, dass jemand eine Eigenbauanlage für 50.- abnimmt.

Supra-Fan 26.07.2013 10:32

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Zitat:

Zitat von Daniel (Beitrag 651179)
Im Stand (bei der supra bei 3750rpm) darf eure Anlage nicht mehr als 2dB mehr haben als im Fahrzeugschein eingetragen.

Bei uns damals in Traunstein wurde das Standgeräusch aber soweit ich mich erinnern kann anders ermittelt:

Drehzahl erst bei 2/3 der im Fahrzeugschein bei max. Leistung eingetragenen Drehzahl halten und dann vom Gas gehen und warten bis die Drehzahl auf Leerlaufniveau ist.
Die höchste dabei gemessene Lautstärke war dann das Standgeräusch.

David 26.07.2013 11:54

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Zitat:

3.2.5.3.2.1. Solldrehzahl
Die Solldrehzahl beträgt:
— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min-1
— 3 750 min-1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min-1 und unter 7 500 min-1
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min-1
Lässt sich die erforderliche Drehzahl nicht erreichen, so gilt als Solldrehzahl für die Messung des Stand-
geräuschs die höchste mögliche Motordrehzahl, vermindert um 5 %.
Finds nur merkwürdig das das nicht immer so gemacht wird. Bei den Skyline's z.B. sinds nämlich immer 5100rpm, steht so zumindest im Schein. Da werden einfach 75% von 6800rpm genommen.

Weiter gehts:
Zitat:

3.2.5.3.2.2. Prüfverfahren
Die Motordrehzahl ist allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zum Sollwert zu steigern und mit einer
Toleranz von ± 3 % auf dem Sollwert zu halten. Dann ist die Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlauf-
stellung zu bringen und die Motordrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen. Der Schallpegel ist
während eines Betriebsablaufes zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde und die
gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst. Als Prüfergebnis gilt der höchste Anzeigewert des Messgerätes,
mathematisch gerundet auf die erste Dezimalstelle.

bitsnake 26.07.2013 17:59

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
bringt Ihr nicht grad Fahrgereäusch- und Standgeräuschmessung durcheinander ?

Theoretisch hat das Standgeräusch auf die Abnahme keinen Einfluss. Das dient nur als Hilfsgröße, um dem Polizisten auf der Straße einen Richtwert zu geben. Der kann ja unterwegs nicht mal eben eine Fahrgeräuschmessung machen.

Einige Prüfer machen die Abnahme aber ersatzweise (z.B. wenn keine geeignete Meß-Strecke zur verfügung steht) mit Standgeräuschmessung. Dann orientieren sie sich am Ist-Wert im Schein, und nehmen an, wenn so und soviel drüber wird das Fahrgeräusch trotzdem auch passen. Meist wird dann auch noch entweder die Drehzahl etwas höher gewählt oder man geht mit dem Schallpegelmesser einfach etwas näher ran. Dann ist der Prüfer auf der sicheren Seite. Das hat aber alles mit ner echten Fahrgeräuschmessung nichts zu tun.

Supra-Fan 26.07.2013 18:03

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Zitat:

Zitat von bitsnake (Beitrag 651205)
bringt Ihr nicht grad Fahrgereäusch- und Standgeräuschmessung durcheinander ?

Theoretisch hat das Standgeräusch auf die Abnahme keinen Einfluss. Das dient nur als Hilfsgröße, um dem Polizisten auf der Straße einen Richtwert zu geben. Der kann ja unterwegs nicht mal eben eine Fahrgeräuschmessung machen.

Einige Prüfer machen die Abnahme aber ersatzweise (z.B. wenn keine geeignete Meß-Strecke zur verfügung steht) mit Standgeräuschmessung. Dann orientieren sie sich am Ist-Wert im Schein, und nehmen an, wenn so und soviel drüber wird das Fahrgeräusch trotzdem auch passen. Meist wird dann auch noch entweder die Drehzahl etwas höher gewählt oder man geht mit dem Schallpegelmesser einfach etwas näher ran. Dann ist der Prüfer auf der sicheren Seite. Das hat aber alles mit ner echten Fahrgeräuschmessung nichts zu tun.

Nein, Fahrgeräusch wird ja beim Beschleunigen im 2. und 3. Gang gemessen...
Ich such schnell den Blitz-Eintragungs-Tread raus.

Klickmichhart

bitsnake 26.07.2013 18:05

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
ich meine: eine korrekte Eintragung ist doch nur mit Fahrgeräuschmessung möglich. Das was in den letzten Posts beschrieben wurde, ist doch aber Standgeräusch ?

Supra-Fan 26.07.2013 18:12

AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
 
Zitat:

Zitat von pmscali (Beitrag 650446)
Fahrgeräuschmessung 200.-
nach bestehen dann Eintragung nach $21 120.-

Ansprechpartner:

Tüv Süd
Erlhofer Straße 75
Hof
09281 7799261

Vielleicht hat das einfach jmd falsch interpretiert.


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