Toyota Supra - Forum

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Mr.Cool 31.07.2012 16:53

18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
:aua:
Kennt jemand Felgen mit 8JX18" ET40 oder höher ?
Bzw. such ich nach Gutachten wo die Supra drin steht.

Supra-Fan 31.07.2012 19:12

AW: 18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
Felgen mit Gutachten für die Supra wirst ziemlich wenige finden.
Aber lass doch per Einzelabnahme eintragen. Dafür brauchst du Traglast, Festigkeitsgutachten und nen fähigen Tüv´ler.

Mr.Cool 31.07.2012 19:23

AW: 18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
ja so wie es aussieht muss es auch so ablaufen.
Is nur die Frage Ob der TÜV fähig is =)

Lolek 31.07.2012 22:13

AW: 18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
Ich habe 8 J x 18 H2 ET 40 plus 20mm Distanzscheiben :dd:


Mr.Cool 31.07.2012 22:36

AW: 18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
Geil!
Hast du also ein fähigen TÜV =D
oder die perfekten Felgen ?
oder Kotflügelverbreiterung ?

gitplayer 31.07.2012 22:46

AW: 18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
Was willst denn bei gerade mal 8 Zoll mit ET 40 noch mit Verbreiterungen rummachen?
Du kannst locker 8,5 mit ET 26 fahren, ohne was an den Radläufen machen zu müssen.
Ich weiß es, weil ich diese Größe fahre.

Mr.Cool 31.07.2012 22:59

AW: 18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
Zitat:

Zitat von gitplayer (Beitrag 617784)
Was willst denn bei gerade mal 8 Zoll mit ET 40 noch mit Verbreiterungen rummachen?
Du kannst locker 8,5 mit ET 26 fahren, ohne was an den Radläufen machen zu müssen.
Ich weiß es, weil ich diese Größe fahre.

ich brauch ein Gutachten von Felgen mit höherer ET wie meine (ET 38)
weil ich keine gutachten für 8jX18" ET38 finde in denen die MKIII eingetragen is
brauch ich ein Gutachten unter ET38 und eines über.
somit liegen meine zwischen drin und würden " passen "
das wäre die eine Option.
die andere is die mit der Einzelabnahme.

Lolek 01.08.2012 05:51

AW: 18" Felgen mit ET 40 -45 ?
 
Das ist immer eine Durchführung einer Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO sofern du keine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) hast.

Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) haben Teile mit E-Nummer.

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.


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