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Hauptscheinwerfer für tüv
Hi Leute habe mal ne Frage. Und zwar habe ich bei theussing ne Supra gekauft dort sind noch die japanischen haupscheinwerfer drin. Dann war der Wagen so in England zugelassen und wurde dann von theussing in Deutschland zugelassen. Er sagte mir das er Plättchen reingemagemacht hat und die Scheinwerfer ausgerichtet hat. Mein Arbeitskollege hat mir gesagt er braucht nur andere Scheinwerfer also eg Scheinwerfer wenn er direkt aus Japan oder der USA kommt. Ja sieht man ja auch im Fernsehen. Und er braucht keine anderen wenn er schon mal in Europa zugelassen war z.b. Spanien oder wie in meinem Fall England stimmt das was meint ihr dazu. Danke schon mal im vorraus.
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Alles klar Leute habe in der StVO nachgeschaut Mann kann auch Japan Scheinwerfer drin lassen wie beim Skyline.
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
wo genau in der StVO steht denn das rechtsverkehr-scheinwerfer zugelassen sind?
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Wahrscheinlich kann man es zulassen, wenn sie umgebaut sind, wie er es geschrieben hat.
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Zitat:
Geh zum Tüv und frag mal nach. |
AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Na da würde mich aber auch interessieren, wo das stehen soll.
Beim Skyline kann genauso nix drinbleiben. Da muß auch umgerüstet werden, mit größerem Aufwand als in diesem Fall. Die würden sich die Finger lecken, wenn die einfach zu Nissan gehen könnten und für 500€ nen Satz originale LHD Scheinwerfer bekommen könnten. :D |
AW: Hauptscheinwerfer für tüv
In der StVO steht das Scheinwerfer nicht auf eg umgerüstet werden müssen wenn es sich vom den kosten her prozentual vom Kaufpreis und vom Arbeitsaufwand nicht lohnt müssen sie lediglich ordnungsgemäß für den Rechtsverkehr justiert werden.
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
das ist absolut richtig! das einzige was wichtig ist, ist das die Linsen im Scheinwerfer für den Rechtsverkehr sind weil die Lichtleiter dort anders herum ist.
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
kannste aber viel behaupten beim tüv, muss der umgebaute schienwerfer dann nicht "ausgemessen" werden? Kosten hierfür? - Also 500 für LHD Scheinwerfer sollte man noch übrig haben, zumal die plastik-dinger grausam aussehen.
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Paragraph?
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
§ 50 StVZO
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AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Meint ihr etwa das?
Zitat:
Nämlich aus dem Umkehrschluß zu "darf ... nach rechts ansteigen". Nach links darf's dann nämlich nicht ansteigen, wie's bei Linksverkehr nämlich der Fall ist. ;) |
AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Zitat:
Von daher muß "nur" der Lichtkeil komplett weg sein (bei vielen Autos gibt es hierfür sogar einen Einstellhebel an der Rückseite der Scheinwerfer), oder durch Verwendung einer anderen Linse auf Rechtskeil umgebaut sein. Natürlich muß dann in den Papieren auch ein Scheinwerfer ohne E-Nummer eingetragen sein... |
AW: Hauptscheinwerfer für tüv
Zitat:
Gitplayer hat wiedermal absolut recht, auch wenn das wieder seinen ego vergrößern wird:engel: die Leuchten müssen kein e Prüfzeichen haben sie müssen aber durch eine Abnahme für den deutschen verkehr zugelassen werden. Das heisst ebenfals das sie rechts ausleuchtent sind und nicht links wie die japanischen oder englischen. Beim Skyline wird der ganze scheinwerfer auseinander genommen und die abblendleuchten nach rechts ausgerichtet. Danach wird dies ebenfals vom Tüv begutachtet in dem man einfach ein Scheinwerfer einstell gerät vor packt. Auf diesen kann man die ausrichtung erkennen. |
AW: Hauptscheinwerfer für tüv
thats what I said
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