Toyota Supra - Forum

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Re-jz-44 23.06.2011 17:54

Hauptscheinwerfer für tüv
 
Hi Leute habe mal ne Frage. Und zwar habe ich bei theussing ne Supra gekauft dort sind noch die japanischen haupscheinwerfer drin. Dann war der Wagen so in England zugelassen und wurde dann von theussing in Deutschland zugelassen. Er sagte mir das er Plättchen reingemagemacht hat und die Scheinwerfer ausgerichtet hat. Mein Arbeitskollege hat mir gesagt er braucht nur andere Scheinwerfer also eg Scheinwerfer wenn er direkt aus Japan oder der USA kommt. Ja sieht man ja auch im Fernsehen. Und er braucht keine anderen wenn er schon mal in Europa zugelassen war z.b. Spanien oder wie in meinem Fall England stimmt das was meint ihr dazu. Danke schon mal im vorraus.

Re-jz-44 23.06.2011 21:01

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Alles klar Leute habe in der StVO nachgeschaut Mann kann auch Japan Scheinwerfer drin lassen wie beim Skyline.

lutz_83 23.06.2011 22:17

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
wo genau in der StVO steht denn das rechtsverkehr-scheinwerfer zugelassen sind?

Toyota Supra 23.06.2011 22:24

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Wahrscheinlich kann man es zulassen, wenn sie umgebaut sind, wie er es geschrieben hat.

TFATF5 23.06.2011 23:03

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Zitat:

Zitat von Re-jz-44 (Beitrag 562273)
Alles klar Leute habe in der StVO nachgeschaut Mann kann auch Japan Scheinwerfer drin lassen wie beim Skyline.

Das setzt vorraus das es so eingetragen wurde "Scheinwerfer ohne E nr" wenn nicht hast du ein problem!:form:

Geh zum Tüv und frag mal nach.

gitplayer 24.06.2011 00:14

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Na da würde mich aber auch interessieren, wo das stehen soll.

Beim Skyline kann genauso nix drinbleiben. Da muß auch umgerüstet werden, mit größerem Aufwand als in diesem Fall.
Die würden sich die Finger lecken, wenn die einfach zu Nissan gehen könnten und für 500€ nen Satz originale LHD Scheinwerfer bekommen könnten. :D

Re-jz-44 24.06.2011 14:39

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
In der StVO steht das Scheinwerfer nicht auf eg umgerüstet werden müssen wenn es sich vom den kosten her prozentual vom Kaufpreis und vom Arbeitsaufwand nicht lohnt müssen sie lediglich ordnungsgemäß für den Rechtsverkehr justiert werden.

Aquanote 24.06.2011 19:21

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
das ist absolut richtig! das einzige was wichtig ist, ist das die Linsen im Scheinwerfer für den Rechtsverkehr sind weil die Lichtleiter dort anders herum ist.

lutz_83 24.06.2011 19:34

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
kannste aber viel behaupten beim tüv, muss der umgebaute schienwerfer dann nicht "ausgemessen" werden? Kosten hierfür? - Also 500 für LHD Scheinwerfer sollte man noch übrig haben, zumal die plastik-dinger grausam aussehen.

gitplayer 24.06.2011 19:59

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Paragraph?

Bimo 01.07.2011 20:22

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
§ 50 StVZO

gitplayer 01.07.2011 21:22

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Meint ihr etwa das?

Zitat:

Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.
Daraus leite ich wohl eher ab, daß die englischen Leuchten NICHT verwendet werden dürfen.

Nämlich aus dem Umkehrschluß zu "darf ... nach rechts ansteigen". Nach links darf's dann nämlich nicht ansteigen, wie's bei Linksverkehr nämlich der Fall ist. ;)

Australis 01.07.2011 22:14

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Zitat:

Zitat von lutz_83 (Beitrag 562371)
kannste aber viel behaupten beim tüv, muss der umgebaute schienwerfer dann nicht "ausgemessen" werden? Kosten hierfür? - Also 500 für LHD Scheinwerfer sollte man noch übrig haben, zumal die plastik-dinger grausam aussehen.

Das sieht der TÜVer spätestens wenn er die Einstellung der Scheinwerfer kontrolliert (was ja bei jeder TÜV-Prüfung Standard-Programm ist) mit eigenen Augen...
Von daher muß "nur" der Lichtkeil komplett weg sein (bei vielen Autos gibt es hierfür sogar einen Einstellhebel an der Rückseite der Scheinwerfer), oder durch Verwendung einer anderen Linse auf Rechtskeil umgebaut sein. Natürlich muß dann in den Papieren auch ein Scheinwerfer ohne E-Nummer eingetragen sein...

Toshi 01.07.2011 22:43

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
Zitat:

Zitat von gitplayer (Beitrag 563424)
Meint ihr etwa das?



Daraus leite ich wohl eher ab, daß die englischen Leuchten NICHT verwendet werden dürfen.

Nämlich aus dem Umkehrschluß zu "darf ... nach rechts ansteigen". Nach links darf's dann nämlich nicht ansteigen, wie's bei Linksverkehr nämlich der Fall ist. ;)


Gitplayer hat wiedermal absolut recht, auch wenn das wieder seinen ego vergrößern wird:engel:
die Leuchten müssen kein e Prüfzeichen haben sie müssen aber durch eine Abnahme für den deutschen verkehr zugelassen werden. Das heisst ebenfals das sie rechts ausleuchtent sind und nicht links wie die japanischen oder englischen.
Beim Skyline wird der ganze scheinwerfer auseinander genommen und die abblendleuchten nach rechts ausgerichtet. Danach wird dies ebenfals vom Tüv begutachtet in dem man einfach ein Scheinwerfer einstell gerät vor packt. Auf diesen kann man die ausrichtung erkennen.

Aquanote 02.07.2011 01:04

AW: Hauptscheinwerfer für tüv
 
thats what I said


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