Toyota Supra - Forum

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lenny 11.07.2010 13:19

Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Hallo,

wollte mal fragen wie man die scheinwerfer unterscheiden kann oder geht das nur durch die Seriennummer.

Murder 11.07.2010 13:21

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
die (deutschen) scheinwerfer sind aus echtglas und nicht aus kunststoff wie die aus japan/england

Poepel 11.07.2010 16:48

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Zitat:

Zitat von Murder (Beitrag 499771)
die (deutschen) scheinwerfer sind aus echtglas und nicht aus kunststoff wie die aus japan/england

Nein.
Meine sind aus England und auch aus Glas.

An der E-Nummer kannst Du es nicht erkennen, da die Englischen auch eine haben.
Am besten mal schauen wohin der Lichtkegel vom Ablendlicht ausgerichtet ist.
Bestimmt geht das auch anhand der Toyotanummer hab die aber leider gerade nicht zur Hand.

lenny 11.09.2010 09:59

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
ist es für den tüv wichtig ob lhd oder rhd scheinwerfer oder plasik oder glas?

JUERGEN78 11.09.2010 10:25

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Ob Glas oder Plastik ist egal.Aber derLichtkegel muß stimmen.Das heißt,du mußt Scheinwerfer für LHD haben.

MfG Jürgen

Bulldogge 11.09.2010 11:55

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
E-Nr und die richtige Lichtkegelausrichtung sollten sie haben... sonst sagt der Prüfer NÖÖÖ

AY_CARAMBA 11.09.2010 12:23

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
ich frag mal einfach hier nach.

Kann man die Scheinwerfer selber umbauen? wenn ja wie und womit?

Oder woher bekomme ich gebrauchte für LHD?

JUERGEN78 11.09.2010 12:57

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Gebrauchte wird man nur aus einem Unfallfahrzeug bekommen.
Da bleibt einem manchmal nichts anderes übrig,als neue bei Toyota zu kaufen.
Und dies sollte man schon vor dem Kauf einer RHD Supra überlegen.

MfG Jürgen

AY_CARAMBA 11.09.2010 13:00

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
...hab die Supra ja noch nicht gekauft, deswegen überlege ich ja vorher schon wie ich das am besten machen soll!:)

JUERGEN78 11.09.2010 13:10

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Mit umbauen wird das nicht klappen.
Wie schon gesagt,entweder neu oder von einem Unfallwagen.
Andere Chancen wirst du da nicht haben.

MfG Jürgen

MK4 Racer 87 11.09.2010 20:47

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
also wie du das erkennst ist es am leuchtkeil auf der rechten seite. dieser ist pflicht damit du die fußgänger erkennst.
wenn du nachts in die garage fährst und ca 1-1,5meter vor der wand stehst siehst du den lichtkeil. wenn er links ist hast die falschen.
umbauen kannst es nicht.
erstens brauchst ein set das es nicht gibt was ich denke.
2 bekommst den scheinwerfer nicht mehr dicht und
3tens nicht eingestellt;)

habe sie bei toyota holen müssen.
und der tüv prüft auf jeden fall die beleuchtung sowie einstellung gegebenfalls die leuchtweitenregulierungsfunktion.

entweder neu, gebraucht oder glück beim tüv;)

Supra_Stgt 11.09.2010 20:49

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
umbauen geht...meine jspec scheinwerfer wurden auch umgebaut muss auch nicht unbedingt e nr haben...müssen nur richtigen kegelstrahl haben aber ich empfehl dir kauf dir EU scheinwerfer lackier das innenleben schwarz + xenon kit und finish meine bevorzugte variante...
PS umbau war vom vorbesitzen,keine ahnung was er da alles gemacht hat bzw wie.

JUERGEN78 11.09.2010 22:18

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Bei mir hat der TÜV auch auf das E-Zeichen geschaut.Also sollte dies schon auf dem Scheinwerfer sein.

Dafür hatte ich Glück bei der Höhenregulierung.Die haben sie gar nicht kontrolliert.

MfG Jürgen

AY_CARAMBA 12.09.2010 10:31

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Wie Caligo schon geschrieben hatte, ich habe jetzt rausgefunden, das man die Scheinwerfer umbauen kann, können aber nicht viele und man bekommt die Scheinwerfer dann auch ohne Höhenverstellung eingetragen, wenn man sich das Lichttchnische Gutachten für die Eintragung besorgt, dass ganz wenige Händler haben, die sich damit beschäftigen.

Aber es geht.:)

MK4 Racer 87 12.09.2010 10:39

AW: Scheinwerfer Links und Rechtsverkehr
 
Zitat:

Zitat von Caligo (Beitrag 509182)
zum xenon, hat dein scheinwerfer eine kennung für xenon? hast du scheinwerferreinigungsanlage? hast du automatische leuchtweitenregulierung? ein nö davon reicht für das erlöschen der betriebserlaubnis, da eine nicht legaler beleutung zu gefährtung zählt.

ok sorry habe das nicht gedacht.(scheinwerferumbau)
aber das mit der beleuchtung (xenon) ist wahr.
erlöschen der betriebserlauniss.
ich habe da einen kumpel an der hand der hat soweit ich weiß ein gutachten für xenonbeleuchtungen.
alle fahrzeuge die baujahrbedingt unter 98 sind benötigen nicht unbedingt eine nevouregulierung oder reinigungsanlage.
ich mach mich mal schlau aber er hat da sicher etwas;)


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