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darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
manche Fahrzeuge haben ja erst gar keine. Wie sieht das aus wenn sie von Werk aus eingebaut sind. Darf man sie dann zurückbauen?
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AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
Hi,
natürlich ist gar kein Problem. War gerade ohne NSW beim Tüv und das juckt den gar net. Ok er hat ein moment doof geguckt weil der schalter noch im Amaturenbrett steckt aber nachdem er gesehen hat das die NSW ausgebaut sind war es in Ordnung. Die Scheinwerfer müssen aber wirklich ausgebaut sein,wenn sie drin sind müssen die auch funktionieren. Gruß Tobias |
AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
das sie funktionieren müssen, is nicht richtig.
wie in der fahrschule gelernt - brauchst du standlicht und abblendlicht um am strassenverkehr teilnehmen zu dürfen (haja, und blinker, bremslicht und so weiter, nebelschlussleuchte is auch pflicht) aber nebelscheinwerfer sind 100% freiwillig. und ob ich mir da 1 paar vorne rantacker, oder 2 oder 17 oder insgesamt 17 stück. is dem tüv wurscht. ABER - angeschaltet dürfen immer nur maximal 6 lampen nach vorn zeigen (davon 2 abblendlicht/fernlicht, und 2 standlicht) hat mir mal nen tüvmann so erklärt. |
AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
Zitat:
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AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
Ich musste mal bei einen Kunden die Nebelscheinwerfer schwarz spritzen und die Steker abziehen, weil das Fahrzeug so tief war dass die Mindesthöhe für die Scheinwerfer unterschritten war.
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AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
am fahrzeug befindliche, zulässige (anzahl, art, platzierung) beleuchtung muss funktionieren.
und bestimmte beleuchtung muss vorhanden sein. nebler gehören nicht dazu. |
AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
vielen dank für die Info. Ging ja wie immer flott.:bleifuss:
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AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
Zitat:
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AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
Hi,
natürlich haben die Tüv Prüfer einen gewissen Entscheidungsspielraum. Es gibt aber auch Listen in denen aufgeführt ist welche Mängel ein Fahrzeug haben darf um noch eine Plakette zu bekommen. Ein oder zwei defekte Nebelscheinwerfer dürften einen geringen Mangel darstellen. Wenn man jedoch 2 geringe Mängel hat und man dem Tüv Prüfer net grün ist kann es schon passieren das er die Plakette verweigert. Das man mit ner neuen Plakette fahren darf heißt übrigens net das es egal ist, der Tüv geht nur davon aus das man als besitzer den Mangel feiwillig beseitigt :rolleyes: Gruß Tobias |
AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
in Ö zum beispiel, müssen die nebler funktionieren wenn sie montiert sind, oder abgedekt sein, einfach übers kreuz zukleben oder so geht nicht.
wird in unseren breiten als *S* mangel angesehen :tüddeldü:und man bekommt kein pickerl *plakette*....man muss aber auch sagen, bei uns wurde es extrem beschissen und eng mit den dingern....:dusel: |
AW: darf man ohne Frontnebelscheinwerfer fahren?
ob die drin sind oder nicht, ist schnurzegal. hab in der einen auch keine mehr drin. ist ja eh ne zusatzbeleuchtung. wenn welche drin sind, müssen sie wie schon gesagt wurde, natürlich auch funktionieren...
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