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Buchtelino 07.04.2008 23:10

Suche einen Joker in Österreich
 
Moin zusammen,

brauch mal Hilfe von Euch: Kennt den jemand hier?


Ich kann den einfach nicht erreichen....Der hat ein TurboA-Lenkrad von mir gekauft.
Er meldet sich aber nicht und weiterverkaufen geht nicht - Vertrag ist nunmal Vertrag !

Danke + Gruss, Buchtelino

Benjaminvegeta 07.04.2008 23:20

AW: Suche einen Joker in Österreich
 
Streitfall bei eBay melden und wenn er sich nicht drauf meldet kriegste deine Provision wieder gutgeschrieben.

Weiterverkauf ist schon möglich.Ich weiß grad die Zahlen nicht ausm Kopf, aber wenn er sich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet oder bezahlt ist seine Pflicht nicht erfüllt und du kannst vom Vertrag zurücktreten

gitplayer 07.04.2008 23:39

AW: Suche einen Joker in Österreich
 
Das hab ich so auf die Schnelle gefunden:

"4. Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
Die Fristsetzung kann zwar auch per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, ein derartiges Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer zu versenden.

Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.

Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle."

Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html

mk3 wien 08.04.2008 07:40

AW: Suche einen Joker in Österreich
 
Zitat:

Zitat von Benjaminvegeta (Beitrag 374203)
Streitfall bei eBay melden und wenn er sich nicht drauf meldet kriegste deine Provision wieder gutgeschrieben.

Weiterverkauf ist schon möglich.Ich weiß grad die Zahlen nicht ausm Kopf, aber wenn er sich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet oder bezahlt ist seine Pflicht nicht erfüllt und du kannst vom Vertrag zurücktreten

so wie es ben sagt is es richtig,@buchtelino wenn er nach mehreren aufforderungen sich nicht meldet einfach mail an e bay kaufrücktritt etc....und das wars.

Buchtelino 08.04.2008 12:18

AW: Suche einen Joker in Österreich
 
Echt malade, was ich für einen Aufwand betreiben muss - egal ob Rücktritt mit Gebührenrückerstattung oder Mahnung...
Dachte, dass den vielleicht einer kennt und das Ding endlich eingetütet werden kann. Will ja keinen Tam-Tam oder Streß machen.
Schön ware: Geld da - Ware raus und aus die Maus. Aber so ... :-(( Kotz.

mk3 wien 08.04.2008 12:32

AW: Suche einen Joker in Österreich
 
@ buchtelino,tut leid auf diese addresse gibt es keinen tel eintrag auf ihn.

Benjaminvegeta 08.04.2008 12:33

AW: Suche einen Joker in Österreich
 
Jo Andreas, gibt leider so schwarze Schafe bei ebay. hab letztens nen Verstärker verkauft....2 Wochen nich bezahlt,keine e-mail. nach 3 zahlungserinnerungen immer noch nix. Streitfall bei ebay gestartet,2 Tage später Antwort bekommen: Er braucht den Verstärker nicht mehr weil er sein Konzept umgeworfen hat...
Hab dann dem 2höchstbietenden ein Angebot an unterlegene Bieter gemacht,der sich sehr darüber gefreut hat.
Gebühren hab ich rücherstattet bekommen.
Aber jetz kannst so einen ja nichtmal schlecht bewerten,da du eine Rachebewertung befürchten müsstest.Klar kann man dank dem Streitfall löschen lassen,sieht aber im Profil auch nicht toll aus. Außerdem werden ja in n paar monaten eh alle schlechten und neutralen Bewertungen bei Käufern gelöscht. Was eh der größte Schwachsinn ist,den sich ebay je ausgedacht hat


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