Toyota Supra - Forum

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Gran Tusupra 27.06.2003 18:26

Hilfe Offener Luftfilter
 
Also mich haben heute unsere Freunde angehalten :burn: die haben sofort nach meinem Luftfilter gekukt und nu bin ich drann.

!!!!!3 Punkte und 75,00 Euro!! :eek:

Führ ein Luftfilter????? spinnen die denn total???
Ist das überhaupt rechtens???? mus mann nicht erst verwarnt werden???

Ich bräuchte um da noch irgend was zu retten irgendeine ABE von einem sport Lufi.
So das ich meinen noch irgentwie auf die schnelle eingetragen bekomme.
Drinn hab ich einen offenen BMC Luftfilter.

Gruß GTS:burn:

Daggi 27.06.2003 18:34

Also den offenen von K&N haben schon einige Eingetragen bekommen.
Ich warte noch auf das Gutachten, dann trag ich meinen auch ein.

Aber von dem BMC hab ich noch nix gehört :(

Wie sieht den der aus?

Gran Tusupra 27.06.2003 19:07

So ähnlich wie der K&N nur das er vorne noch sone Art Trichter nach innen hat.

Gruß GTS

Supra_MA70 27.06.2003 22:26

Nimm doch das K&N-Gutachten. Sieht man den Unterschied so sehr? :D
Notfalls einen K&N leihen, eintragen lassen und wieder zurück tauschen.
Sei mal etwas kreativ. ;)
Gruß
Micha

supra. 28.06.2003 11:14

Änderungen an der Luftfilteranlage können grundsätzlich die Betriebserlaubnis (BE) zum Erlöschen bringen (= Fahren ohne gültige Zulassung --> Verstoß gegen § 18 StVZO mit Bußgeld 50 €, 3 Punkte, zusätzlich sind bei einem Unfall versicherungsrechtliche Probleme möglich).

Die BE des Fahrzeugs erlischt nicht, wenn eine Teilegenehmigung vorhanden ist und von der Änderungsabnahme abhängig gemacht wird oder ein Teilegutachten vorhanden ist. In diesem Fall ist eine unverzügliche Änderungsabnahme erforderlich.

Die BE erlischt, wenn keine Teilegenehmigung oder kein Teilegutachtachten vorhanden ist oder der Verwendungsbereich nicht einbehalten wird. In diesem Fall ist eine Begutachtung nach §§ 19 Abs. 2 Satz 3, 21 StVZO hinsichtlich der Änderung erforderlich.

Quelle: Beispielkatalog des Bundesverkehrsministeriums Ziffer 8.3 (VkBl. 1999 S. 451)

antibrain 28.06.2003 11:37

@Gran Tusupra: Hast Du die Haube freiwillig aufgemacht?

Boostaholic 28.06.2003 12:21

Wieso? Muß man nicht oder wie?

slayer1971 28.06.2003 12:55

Muss man nicht ?
 
Nein, grundsätzlich ist Dein Auto Privatsphäre und es bedarf eines Durchsuchungsbefehls, um in Dein Auto zu gehen bzw. zu durchsuchen.

Es kann bei dringendem Tatverdacht das Auto auch durchsucht bzw zum Beispiel am Zoll durchsucht werden.

aber nicht nach Lust und Laune von den Eisverkäufern mit der weissen Mütze einfach untersucht werden.

Wenn der Zugang zum Auto verwehrt wird bei dringendem Tatverdacht einer schweren Tat- sprich Diebesgut im Auto, Drogen ect., muss das Auto sichergestellt werden.

So einfach haben es die Eisverkäufer nun auch nicht.

Boostaholic 28.06.2003 12:59

Aha, also wenn die mal so eben sagen "machen sie die Motorhaube auf" kann ich sagen "Nö, tut mir leid, aber das ist privatsphäre und sie haben nicht die befugnisse und auch ein verdacht auf eine schwere tat besteht nicht" oder "Geht nicht, Haubensschloß defekt!" .......

antibrain 28.06.2003 14:18

Du musst mal genau darauf achten, wenn sie Dich fragen.
Die sagen dann nämlich nicht "machen Sie mal die Hube auf", sondern eher "könnten Sie bitte die Haube auf machen" oder ähnlich.
Sie bitten Dich nämlich. Und wenn Du das dann machst, ist es ja Deine Entscheidung.
Klar, wg. Tachtverdacht und was auch immer könnten sie da dann trotzdem dran kommen etc.. aber wie Slayer schon sagt: so einfach ist das auch nicht!

D'rum ja die Frage an Gran Tusupra!!

BTW.. mich dürfen sie anhalten.. und auch "rein gucken"! - Außer einem halbwegs lieblos poliertem 3000'er Rohr ist bei mir nichts ungewöhliches zu finden! :)

Boostaholic 28.06.2003 14:21

Bei mir auch nicht, bis auf das Mastersche Dampfrad, aber das ist dann ein Heizungsventil :D :D :D.... Aber für die Zukunft gut zu wissen....

antibrain 28.06.2003 14:43

Täusch Dich da nicht... nicht wundern, falls Du dann gerade jmd. erwischt, der weiss, daß ein Heizungsventil nicht an den Heißluftföhn angeschlossen wird..! ;)

slayer1971 28.06.2003 14:49

Naja, ob Du den nun blöd kommst, und sagst - "Alder haste denn nen Durchsuchungsbefehl ?" - dann haste ein Problem am Hals.

Wenn Du denen aber tatsächlich sagst " Sorry, tut mir leid- das sehe ich nicht ein- ich wüsste nicht warum- ich habe nichts illegales oder so unter der Haube- müssen Sie dich schon weiterfahren lassen.

Wenn von aussen keine Mängel oder illegalitäten ( schönes Wort :D ) festzustellen sind, haben Sie keinen Grund Dich länger festzuhalten, ausser für Personalien feststellen und führerscheinkontrolle zu machen.

Die werden Dich zwar schikanieren und alles von Dir abverlangen wie Warndreieck und 1.Hilfekoffer und so- ( das mache ich dann grungsätzlich ohne dden Kofferraum aufzumachen :D -nur so aus Bock :p ).
Wenn Du aber alles dabei hast und Du äusserlich nichts verbotenes Hast- können Sie Dir nichts. :D

...Achso- Die können Dich zum TÜV -vorführen innerhalb von 7 oder 14 Tagen zwingen- aber bis dahin ist ja eh alles draussen ;)

Boostaholic 28.06.2003 14:50

Na gut, dann ist es eben ein "Ansaugluftwiederstanddämpfungskompensator" , wenn der mir dann erklären kann was das ist - OK, dann zahl ich freiwillig :D :D :D

A 7 28.06.2003 14:51

:D Heißluftföhn :D :top:


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