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Daggi 26.06.2003 15:55

Gericht: Reparatur darf teurer als Restwert sein
 
Gericht: Reparatur darf teurer als Restwert sein


Die Reparatur eines bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs darf 30 Prozent über seinem Wiederbeschaffungswert liegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hervor.

Im entschiedenen Fall betrug der Wert des Autos zum Unfallzeitpunkt 5.200 Euro, die Reparatur sollte jedoch 7.200 Euro kosten. Zu viel, wie die Versicherung des Unfallgegners meinte, die auf Totalschadenbasis 5.215 Euro überwies. Doch der vom Betroffenen hinzugezogene Fachhändler sah sich in der Lage, den Wagen fachgerecht für 6.265 Euro zu reparieren. Unter Berufung darauf, dieser Betrag liege unter 130 Prozent, verlangte der Geschädigte diesen Betrag und bekam in zwei Instanzen Recht.

Letztlich komme es darauf an, wie viel die sach- und fachgerechte Reparatur tatsächlich gekostet habe, so die Richter. Soweit es sich also nicht bloß um eine Billig- oder Not-Reparatur handelt, ist bei Einhaltung der 130 Prozent-Grenze voller Schadenersatz zu leisten. Dass im konkreten Fall eine fachgerechte Reparatur vorlag, hat der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige bestätigt. Versicherungen kommen also nicht immer mit dem billigeren Totalschaden davon (OLG Frankfurt, 15 U 123/01, DAR 2003, 68/BGH, NJW 1999, 500). (mid)

Goorooj 26.06.2003 16:19

jawoll. so muss das sein.

Willi Thiele 27.06.2003 21:18

gerichtsurteil
 
Stimmt das kann ich bestätigen weil hab das selber durch.Die Versicherung hat gezahlt ohne Mucken


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