Toyota Supra - Forum

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Dark Shadow 18.06.2005 03:43

Mal ne Frage
 
Wie lange hat man so ca Bewährungszeit wenn man nen Punkt bekommen hat bis man wieder einen bekommen darf, ohne den Führerschein zu verlieren und wie lange hat man Bewährungszeit wenn man den Führerschein abgeben mußte um wieder nen Punkt bekommen zu dürfen ohne Führerscheinentzug wenn die Punkte ausschließlich wegen zu schnellem Fahren sind?

Weiß das jemand von euch? Würde mich mal interessieren. Hat übrigens rein garnix mit meinem Supra zu tun und der wirkt sich auf sowas auch überhaupt garnicht aus. (ist ernst gemeint)

black-devilsupra 18.06.2005 08:54

Zitat:

Zitat von Dark Shadow
Wie lange hat man so ca Bewährungszeit wenn man nen Punkt bekommen hat bis man wieder einen bekommen darf, ohne den Führerschein zu verlieren und wie lange hat man Bewährungszeit wenn man den Führerschein abgeben mußte um wieder nen Punkt bekommen zu dürfen ohne Führerscheinentzug wenn die Punkte ausschließlich wegen zu schnellem Fahren sind?

Weiß das jemand von euch? Würde mich mal interessieren. Hat übrigens rein garnix mit meinem Supra zu tun und der wirkt sich auf sowas auch überhaupt garnicht aus. (ist ernst gemeint)


soweit ich weiss musst du 2 Jahre ohne Punkt fahren, damit alle Punkte gelöscht werden können, dass heisst keinen weiteren Punkt einfahren, sonnst bleiben auch immer die alten erhalten!

Es giebt jedoch die Möglichkeit seinen Punktestand zu reduzieren indem man eine Fahrschule besucht und nochmals ein Paar teoretische Stunden absolviert!

Ich glaube so um die 4 Punkte kann man dann erlassen bekommen.

Aber wie gesagt, am besten du fragst mal in einer Fahrschule in deiner Nähe genau nach..

greets wolle

Vla 18.06.2005 09:01

Die Lebensdauer eines Punktes ist 2 Jahre.
Man kann allerdings ein Punkteabbauseminar freiwillig machen. Aber auch nur eines in 2 Jahren. Dabei werden dann 4 Punkte gestrichen (glaube ich, genaueres müssete ich nachlesen.). Ob der Führerschein verloren geht ist egal. Auch wann man den FS wiederbekommt.
Sollte jemand z.B. 17 jaben und durch Unfall betrunken nochmal 7 dazubekommen dann hat der 24 Punkte. Das heist vorher "erworbene" (klingt gut) Punkte müssen erst sich selber durch die frist eliminieren. Meistens bestimmt eh der Richter die Auszeit in der wohl eh die Punkte in gewisser hinsich auf ein "Fahrbares" Niveau fallen.

Mike B. 18.06.2005 14:57

Zitat:

Zitat von black-devilsupra
soweit ich weiss musst du 2 Jahre ohne Punkt fahren, damit alle Punkte gelöscht werden können, dass heisst keinen weiteren Punkt einfahren, sonnst bleiben auch immer die alten erhalten!

fast richtig. ausser das bei neuerwerb die alten spätestens nach 5 jahren verfallen.
dann gibt es noch punkte die von hause aus 5jahre gültigkeit besitzen!!!
und wie lange die sich noch rausziehen können weiss ich nicht, aber ich schätze mal min. 10jahre.
die bekommst du bei straftaten oder grober fahrlässigkeit.

Dark Shadow 18.06.2005 20:58

Das wusste ich schon...

nur frage war irgendwo wohl falsch formuliert.
Wenn man nen Punkt bekommen hat bzw. mal n Fahrverbot.
Gibt es ne gewisse zeit, wenn man in der Zeit wieder auch nur einen Punkt bekommt ist er gleich wieder weg, genauso wenn man gewohnheitstäter ist.

Die Zeit wollt ich wissen. quasi die Bewährungszeit ab welcher man zumindest z.b. wieder einen Punkt bekommen darf.
Abbau ist soweit klar Danke trotzdem war mein Fehler.

Willi Thiele 18.06.2005 21:36

ich geb Dirn Tipp bevor Du dreiMeinungen hörst. biste im ADAC oder haste Hausrechtverdreher dann frag die ,die geben kostenlos Auskunft

Vla 19.06.2005 12:55

Nehmen wir mal an du hast mal 18 Punkte gehabt.
Die verfallen auf 14.
Wenn du jetzt wieder einen kassierst passiert nix mit dem Entzug der Fahrerlaubnis solange du nicht wieder 18 zusammen hast.


Kapisch!?

Mike B. 19.06.2005 23:30

wenn du wegen geschwindigkeitsübertretung deinen lappen abgeben musstest, darfst du 1 jahr lang keine geschwindigkeitsübertretung von über 26km/h haben sonst ist er dann nochmal für einen monat weg.

Dark Shadow 20.06.2005 00:36

GENAU DAS wollt ich wissen. Danke!

VLA thanks war nur wieder n Mißverständnis...

Gott 20.06.2005 00:51

Heißt das das man ab 26km/h zu schnell ein monat zu fuss gehen muss?

Dark Shadow 20.06.2005 22:44

ja so meinte er es. Wenn man laufen musste wegen Führerscheinentzug dann wohl schon bis zu nem Jahr darf man dann halt garkeinen Punkt mehr bekommen sonst ist er wohl wieder weg...
Laufen musste ich im Februar also darf ich etz n Jahr nicht mit über 26 zu schnell geblitzt werden.

Supra Light 26.06.2005 05:03

Zitat:

Zitat von Dark Shadow
...Laufen musste ich im Februar...

Tststs. Jungs, ihr macht was falsch. :D

Willy B. aus S. 26.06.2005 13:36

meines Wissens ist es noch etwas härter: wenn man auch nur einen einzigen Punkt wegen zu schnellem fahren bekommen hat (also ohne Führerschein-Pause) und innerhalb eines Jahres wieder einen Punkt wegen zu schnellem fahren bekommt, dann genügt das, um 1 Monat zum Fußgänger zu werden. Das gilt auch für alle anderen Punkte-Delikte. Innerhalb eines Jahres zweimal einen Punkt wegen demselben Vergehen reicht aus. Besonders beachten sollte man dabei die Termine: wann wurde "die Tat begangen", wann wurde sie rechtsgültig usw. Aber dabei kenn ich mich nicht genau aus, also vorsichtshalber ein paar Wochen länger das Schaumgummipad auf dem Gaspedal lassen.

Muss mich deshalb auch noch bis September oder November zurückhalten - 37km/h zu viel auf der Autobahn. Knapp am Fußgängertum vorbei :)


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