Toyota Supra - Forum

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Supra Light 24.02.2005 01:46

Ich bin so alleine...
 
Zitat:

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Supra Light
Ich gehe jetzt auch... :heul2:

Andi 24.02.2005 02:04

Wenn du auch immer schon so früh ins Bett gehst,wir sind gerade wieder von unser Sufftour angekomen.Eddi ist wohl auch gut nach Hause gerutscht.Wärst mitgekommen. :bleifuss:
Gruß nach da zu dir

Supra Light 24.02.2005 02:09

Hehe. Ich bin wieder da. :D

Edit: Gruß zurück an euch da oben.

bianco 24.02.2005 02:10

na schönen guten morgen denn an die schnelle abteilung! :D

Supra Light 24.02.2005 02:12

Guten Morgen?
Bei mir ist jetzt eher gute Nacht. ;)

Aber vielleicht liegts ja am Vollmond, dass ich nicht schlafen kann. :confused:

Supra Light 24.02.2005 02:26

Zitat:

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Supra Light, Andi, bianco, DJMadMax, streetfighter
Na ja. Es wird langsam... :D

bianco 24.02.2005 02:28

hast du dir den klüngel eigentlich mal durgelesen den ich die ma gescannt hab?
wenn du interesse hast kann ich dir ma was über fahrzeugdynamik schicken! is in nem ahnlichen stil (selber professor)!

Supra Light 24.02.2005 02:34

Jo, hab's mir durchgelesen.
Ist aber insgesamt schon harter Tec.-Tobak. :D
Das geht doch weiter ins Detail, als ich mir dachte.
Da mach' ich mir doch lieber die "Pi-mal-Daumen-Rechnung". :D

Nichts für ungut. Aber ich bin halt kein Ing., sondern Betriebswirt.
Da packt man die Sache von einer anderen Seite her an. :D:D:D

Danke trotzdem für deine Infos. :winky:

bianco 24.02.2005 02:40

mal ganz im ernst: hast du als betriebswirt ahnung von so rechtskram? bin schon seit stunden am kauen über so nem blöden mahnbescheid! hab keinen plan was ich da eintragen muss? hast du von sowas ahnung?

Supra Light 24.02.2005 02:42

Hast du einen Mahnbescheid bekommen, oder musst du einen ausstellen?

bianco 24.02.2005 02:48

muss einen ausstellen!

Supra Light 24.02.2005 02:55

Dann erklärt sich das Formular eigentlich von selbst.
Name und Adresse des Gläubigers (du) und des Schuldners (der andere) eintragen
Forderung benennen ---> genauer Grund, Datum, Vertrag, etc.
ankreuzen, ob Leistung/Lieferung deinerseits erbracht wurde
Kosten des Mahnbescheids und die Gerichtskosten
Fertig.

Sonstige Kosten kannst du nicht geltend machen,
wenn du kein Rechtsanwalt bist bzw. einen beauftragt hast.

bianco 24.02.2005 03:05

ja da geht das problem ja schon los:
also:
meinen namen eintragen usw bekomm ich hin!

aber beim antragsgegner gehts schon los:
ich kann entweder eintragen:
-herr/frau mit namen und anschrift
-firma mit namen und anschrift
-gesetzlicher vertreter

is nen einzelunternehmen, was is zu machen?

dann kommt bezeichnung des anspruches:
katalog nr., Rechnung/aufstellung/vertrag oder ähnliche bezeichnung, nr der rechnung, datum von, bis, btrag

dann was von zinsen

dann muss angegeben werden ob das verfahren von
-amtsgericht
-landesgericht
-landesgericht KfH
-amtsgericht,familiengericht
-sozialgericht
durchgrführt werden soll

und ich soll nen prozessbevollmächtigten angeben!?

kannst du mir da helfen?

vor allem mit der katalognummer und vertrag von/bis weiss ich nicht was das soll!

bianco 24.02.2005 03:06

nen katalog is zwar auf der rückseite aber irgendwie trifft keiner der fölle so wirklich bei mir zu :mnih:

Supra Light 24.02.2005 03:21

Zitat:

Zitat von bianco
ja da geht das problem ja schon los:
also: beim antragsgegner gehts schon los:
ich kann entweder eintragen:
-herr/frau mit namen und anschrift
-firma mit namen und anschrift
-gesetzlicher vertreter

is nen einzelunternehmen, was is zu machen?

Herr/Frau mit Anschrift und Namen, ggf. mit Firmenbezeichnung, ist ausreichend.

Zitat:

Zitat von bianco
dann kommt bezeichnung des anspruches:
katalog nr., Rechnung/aufstellung/vertrag oder ähnliche bezeichnung, nr der rechnung, datum von, bis, btrag

Kann sein, dass die Mahnbescheide von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussehen. Aber prinzipiell muss die Art der Forderung, der genaue Schuldgrund, genannt werden. Meistens ergibt sich das aus dem Vertrag.

Zitat:

Zitat von bianco
dann muss angegeben werden ob das verfahren von
-amtsgericht
-landesgericht
-landesgericht KfH
-amtsgericht,familiengericht
-sozialgericht
durchgrführt werden soll

Familien-, Sozialgericht ist dafür (schätze ich) wohl nicht erforderlich, außer, es handelt sich um eine familien-, arbeitsrechtliche Angelegenheit. Liegt die Forderung unter einem bestimmten Limit ist grundsätzlich das jeweilige Amtsgericht zuständig. Das kann man beim Amtsgericht erfragen.

Zitat:

Zitat von bianco
und ich soll nen prozessbevollmächtigten angeben!?

Prozessbevollmächtigter wäre z.B. dein Anwalt oder gesetzlicher Vertreter. Ansonsten bist du dein eigener Prozessbevollmächtigter. Zumindest für Verfahren, die vor dem Amtsgericht stattfinden. In diesem Fall kannst du das Feld leer lassen.

Dies ist keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Frage mich' halt was, wo ich mich wirklich auskenne... :D


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