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Willy B. aus S. 13.12.2004 23:29

Verjährung von Verkehrsvergehen
 
mal angenommen ich bin im September etwas zu schnell gefahren und weiterhin angenommen, ich habe bis heute keinen Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder sowas bekommen: wann bin ich aus der Sache raus?

Daniel 13.12.2004 23:31

mir hatte mal ein polizist gesagt (was nicht viel heißen mag) dass wenn man nach 3 monaten nach der "tat" nichts schriftliches bekommen hat die sache vom tisch is....bei kam der scheiß natürlich nach 11 wochen......dann war erstmal fahrradfahrn angesagt :mnih:

Andreas-M 13.12.2004 23:36

warscheinlich ist das foto nix oder nicht eindeutig geworden. Dann kommt da nix mehr. weil so lange her hättste doch schon gehabt. bekomme meistens immer 3 bis spätestens 5 wochen danach die verwarn und bußgeldbescheide.

suprafan 13.12.2004 23:47

jup, 3 monate ist die verjährungsfrist.
das mit dem schlechten foto ist meiner mutter auch schon passiert, die hat dann aber ein merkwürdiges schreiben bekommen, dass sie bzw. ihr auto zu schnell war, die person auf dem foto aber offensichtlich nicht sie selbst sei - also nichts von wegen "nicht identifizierbar", sondern ganz sicher nicht sie. somit war die sache dann anscheinend hinfällig :mnih:
natürlich war sie es, die am steuer war und hat auch gemerkt dass sie geblitzt wurde.... :D

Andreas-M 13.12.2004 23:49

Das beste ist ohne vorderes nummernschild rumzufahren, oder sich ne maske aufzusetzen oder sonnenbrille hut und vollbart ankleben. geht mir auch ziemlich aufn zeiger diese abzockerei.

suprarist 14.12.2004 00:01

Was auch noch fies ist, es gilt 3 Monate vom "Tattag" bis zur ERSTELLUNG des Schriftstücks auf dem Amt.
Hat mich letztes Jahr bös erwischt, dachte schon ich sei aus dem Schneider und 2 Wochen später kam das Schreiben, und das war eben auf 2 wochen und 3 tage vorher datiert, also 3 tage innerhalb der Frist.
Poststempel oder falscher Name/Adresse auf dem Kuvert(das war bei mir so) o.ä. zählt nicht, nur das Datum, das auf dem Schriftstück selber steht zählt.

caligula 14.12.2004 16:36

wie jetzt? bei euch wird von vorne geblitzt?

also bei uns in ösiland darf nur von hinten geblitzt werden damit man als fahrer nicht evtl vom blitz geblendet wird...da is dann auch nix mit erkennen auf dem foto... da muss nur die nummer erkannt werden und der fahrzeughalter bekommt nen brief und muss angeben wer da gefahren is und der bekommt dann die strafe... :dd:

Maverick_at 14.12.2004 17:02

Österreich ist anders
 
*lol* 3 Monate Verjähreungsfrist :jawd:

Na das wäre super.

Mir haben die Herren von der Behörde nach 6 Monaten was geschickt !

Hätte zu dem Zeitpunkt im ort 100 gefahren sein aber zu dem zeitpunkt war ich nicht mal im schönen Österreich !!! :form:
Also war meine Verwunderung relaiv :haeh: groß

Naja hab dort angerufen und :ass2: gesagt und naja sie sagten sie wollen es in briefform haben.

Also habe ich was geschrieben und :undweg:

Naja dann war alles ok musste nichts mehr zahlen

:mnih: Aber so sieht man das die Österreichischen Beamten sehr schnell arbeiten :engel:


Mfg Maverick

Also wie gesagt die Ösis sind Anders :engel:

Andreas-M 14.12.2004 18:57

Zitat:

Zitat von caligula
wie jetzt? bei euch wird von vorne geblitzt?

also bei uns in ösiland darf nur von hinten geblitzt werden ...der fahrzeughalter bekommt nen brief und muss angeben wer da gefahren is und der bekommt dann die strafe... :dd:

Schön wenns hier auch so wäre... Wenns foto nix ist, oder eindeutig nicht der besitzer gefahren ist, bekommt der besitzer ja auch nen brief. dann sagt der besitzer er kennt die person nicht und fertig. Auto verliehen, weiß aber garnicht mehr so genau an wen und wann... Das würden dann bei euch ja alle so machen...

caligula 14.12.2004 19:53

naja wenn das so einfach wär...wenn der fahrer dann bei uns nichts angibt, dann bekommt entweder er die strafe, auch wenn er nich selber gefahren is..bzw. das ganze kann dann auch vor gericht gehen wenn ich richtig informiert bin...

naja is alles nicht so einfach im ösiland :)

Willy B. aus S. 14.12.2004 19:59

na ja. Bei mir war das eher ziemlich ohne Blitz. Statt dessen mit Kelle, geilem Autobahn-Rennvideo und so weiter. Und deshalb auch von hinten (Ferkel). Ich werd dann wohl noch ein paar Wochen warten, bevor die Sektkorken knallen.

GMTurbo 14.12.2004 20:02

wenn das foto schlecht ist oder der fahrer nicht mit dem fahrzeughalter übereinstimmt und der fahrzeughalter nicht angeben will wer gefahren ist, wird ihm die führung eines fahrtenbuches aufgebrummt.

mfg
gmturbo

Andreas-M 14.12.2004 20:04

@ willibaus: Oh je, na bei so "live-in-action" erwischt, dann kommt da immer was. Wenn vielleicht diesmal später...

Andreas-M 14.12.2004 20:05

Zitat:

Zitat von gmturbo
wenn das foto schlecht ist oder der fahrer nicht mit dem fahrzeughalter übereinstimmt und der fahrzeughalter nicht angeben will wer gefahren ist, wird ihm die führung eines fahrtenbuches aufgebrummt.

mfg
gmturbo

Jo, aber meistens nicht beim ersten mal. :D Und selbst wenn, lieber Fahrtenbuch, als monatelang lappen weg undn haufen kohle bezahlen.

Willy B. aus S. 14.12.2004 20:09

mehr als vier Wochen werden's bei mir nicht, wenn überhaupt. Notfalls fahre ich halt 4 Wochen mit der S-Bahn zur Arbeit. Ist auch nicht schlimm, mache ich ja sowieso immer. Viel schlimmer wärs, wenn sie mich beim zu-schnell-joggen erwischt hätten. 4 Wochen Trainingspause tun echt weh.

Amtrack 14.12.2004 22:26

Zitat:

Zitat von Andreas-M
Jo, aber meistens nicht beim ersten mal. :D



LOL! Genau das wollte ich auch schreiben *sich an früher erinner* :D

Auch Vorerfahrung? *GG*

Andreas-M 15.12.2004 23:48

Ich doch nicht, fahre immer so wie es die regeln vorschreiben. :engel:


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