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billigere Reifen
Hab mich mal beim ADAC erkundigt wegen Z- und W-Reifen. Das Problem beid er Supra ist ja, dass (bei den meisten von uns) Z-Reifen eingetragen sind, und die sind recht teuer. Eigentlich würden ja von der Höchstgeschwindigkeit her W-Reifen völlig ausreichen (bis 270km/h).
Der ADAC sagte mir nun, dass ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Toyota brauche. Mit dieser Bescheinigung trägt der TÜV mir auch W-Reifen ein, wenn sie von der Tragfähigkeit (Gewichtsbelastung) her den Anforderungen genügen. Dieser Eintrag wird zwar einmalig Kosten verursachen, hinterher wirds aber um so billiger. Ich werde mich auf jeden Fall mal an Toyo wenden und hoffe, dass sie die BEscheinigung ohne Markenbindung ausstellen. |
Haben die W reifen nicht eine viel zu geringe Radlast?
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kommt immer auf den Reifen an - und auf das Fahrzeug natürlich. Der Mensch beim ADAC meinte, das sei eine gängige Methode, die viele anwenden, also wird es ja nicht unmöglich sein.
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Was die Freigaben angeht ... hat schon einer das hier versucht? |
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Reicht eigentlich ein Gutachten (im Handschuhfach), oder muss ich andere Reifen im Brief / Schein eingetragen haben? |
Hallo,
kann das sein, das es in jeden Bundesland anders geregelt wird? In Berlin gibt es die Markenbindung seid 1999 nicht mehr! In meine Papieren steht drin Good Year Eagel, brauche diese seid 99 nicht mehr fahren! Es reicht wenn der Reifen über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt und die Traglast Ok ist. Berlin! 1997 braucht ich für den TÜV eine Freigebe für den Extremo, diese wurde mir Problemlos von Toyota mit ca. 10 weiteren Reifenmarken ausgestellt. 1999 wieder mal zum Tüv! Sagte ihn, dass die Freigabe im Handschuhfach liegt (der Extremo wurde nicht in den Papieren eingetragen), -darauf er, unwichtig, braucht man nicht mehr! Freiburg! Tüv 2003 Brigdestonereifen drauf Good Year eingetragen, kein Schwein interessierts! Willi |
Laut Auskunft von Hankook gibt es die Fabrikatsbindung schon seit Jahren nicht mehr. Es müssen Dimension und LI stimmen.
Wenn man du anrufst und den Brief faxt, schicken sie dir eine Unbednklichkeitsbescheinigung. Ich denke das wird bei anderen Reifenfirmen nicht anders sein. Gruss, Paul |
hab ich auch gehört! gibt keine markengebundenheit mehr! sagt zumindest mein reifenhändler und meine zulassung (hessen)!
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abnahme nach $21 vor einer weile gemacht...
der prüfer bestätigte mir dass die marken oder abe bindung bei reifen nicht mehr greift... habe ihn gebeten wenn er schon dabei ist den eintrag zu löschen :D hat er ohne zu zucken gemacht... dafür aber hat er bei anderen sachen gezuckt :D |
das aht wohl mein Toohändler schon übernommen... hab auch schon V Reifen eingetragen im Brief.... die sind net so teuer! und schneller als 240 fahr ich wohl auch nie :(
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ja, die Markenbindung bei der SERIENMÄßIG eingetragenen Bereifung ist aufgehoben. Die Frage war aber, ob eine nachträgliche Freigabe für W-Reifen auch ohne Markenbindung geht. Und wie schon oben erwähnt wurde, ist da die Tragfähigkeit mit im Spiel...
Die Mitführung der Freigabe im Handschuhfach genügt nicht, die W-Reifen müssen im Schein eingetragen werden. Und deshalb gibt es die Freigabe auch nicht umsonst. TÜV und Zulassungsstelle wollen halt ihren Obolus für die Eintragung. |
eintragung ist wohl ogisch... die wollen an jedem scheiss verdienen... :D
denke mir, die eintragung sollte ohne probs machbar sein, wenn die mindestanforderungen gegeben sind... |
So, die Sache ist gebongt. Ich war heute beim freundlichen TÜV und habe
1 Freigabe von Goodyear 1 Freigabe von Continental 1 KFZ-Brief meiner Schlachtsupra mit eingetragenen W-Reifen vorgelegt und nett mit dem Herrn TÜV gesprochen. Er hat sich alles kurz angesehen, nochmal in seinen Unterlagen gekramt und dann die Eintragung gemacht. Ab sofort darf ich 225/50/16 88W fahren. 92W geht natürlich auch. |
So also bei mir war es heute soweit....
Hab mir von Hankook ne Unbedenklichkeitsbestätigung geholt und zum TÜV Friedberg - die Auskunft die ich in einen anderen Thread geschrieben hatte war vom TÜV Frankfurt. Aber es bleibt dabei - zumindest wohl hier im Rhein Main. Es ist der zweite TÜV bei dem ich die Auskunft bekam ich müße gar nichts eintragen lassen. Reifenbindung gibts nicht mehr - das haben wir ja schon vorher erörtert - und ZR gibt es auch nicht mehr - das wäre eine veraltete Bezeichnung die nicht mehr gilt und somit wäre bei eingetragenen 245 KM/H auch WR automatisch (Tragfähigkeit vorausgesetzt) ohne Eintragung gültig. Also Leute - ich habs wirklich versucht es mir eintragen zu lassen...aber wenn kein TÜV das machen will und mein Geld nicht will und es so auch OK ist??!!! Dann lassen wir es doch... :undweg: Grüße cabal |
Du kannst alle Reifen montieren bei denen die "verhältnisse" (höhe zu greite) passen... - und auch w reifen, da die Top-Speed mit 245 eingetragen ist...
viel wichtiger sit die Frage: sind W-Reifen wirklich so viel billiger??? |
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@Black Devil
die Hankook hab ich neu für 300 Euro bekommen...das nenn ich einen Sozialreifen...dafür bekomm ich woanders vielleicht mal grade zwei. Aber schaun mer mal wie die sind. Allerdings hab ich auf meinem anderem (geheimen) Auto schon seit Jahren Hankook drauf... is ok |
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Bei mir war es halt so, dass ich von meinem Schlachtauto vier W-Reifen hatte, di mich gar nix kosten. Insofern sind sie schon ziemlich billiger als Z. |
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In meinem Schein steht noch der "VR" Reifen drinn. Den gibt es ja nicht mehr. Ich darf alles was mehr als 245km/h verträgt verwenden. Das heisst den heutigen "V" Reifen nicht!!!! Der geht nur bis 240km/h. Aber ich habe eh ZR reifen drauf.
Preislich ist der unterschied zwischen W und Y Reifen ca 15€ pro Stück. Zumindest als ich ich noch welche gesucht habe. Und was die Markenbindung angeht. Man ist momentan schon dabei diese auch für Motorräder aufzuheben. |
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Bis ca. 1989 stand V drin, jedoch mit Bindung an einen bestimmten Reifen, ich glaube es war Dunlop SP Sport. 1990 bis ca. 1991/92 hiess es dann Dunlop SP Sport V oder Goodyear Eagle Z. ab ca. 1992 hies es dann nur noch Z, mit Freigabe einer ganzen Reihe von Herstellern. Du hast meines Wissens die "mittlere" Variante, also Dunlop SP Sport V oder Goodyear Eagle Z. Die Markenbindung ist inzwischen aufgehoben. Ich habe allerdings keine Ahnung, wie sich das bei Dir in der Praxis auswirkt, d.h. ob Du jetzt V ohne Markenbindung verwenden darfst. Bei mir war es die letzte Variante, d.h. es war von vorneherein ausschliesslich Z eingetragen. Da gab es natürlich keine Frage, was ich verwenden darf. Deshalb wollte ich auch unbedingt die W-Eintragung haben. |
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Ich hatte ja schonmal geschrieben, das hier in Hessen irgendwie keiner der Ingenieure beim TÜV Lust hatte mir W Reifen einzutragen, da laut ihren Aussagen überflüssig. Hab inzwischen mit nem Sachverständigen bei meiner Versicherung gesprochen - der war der gleichen Meinung, obwohl er aus Versicherungssicht es am liebsten gesehen hätte wenn Toyota als Hersteller doch ja und amen dazu sagen würde.
Ich habe dann nochmal ein bisschen recherchiert...und beim ADAC auf der HP folgendes gefunden. Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen. In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich. Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,.... Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist. Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben: der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet. der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet. der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben. Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können. Ich gehe mal davon aus, das nicht auch noch der ADAC auf seiner HP Mist verzapft - das entscheidende ist ja fett markiert. @Willie --- irgendwie habe ich das Gefühl gerade dieser eine TÜV bei euch vor Ort wollte Geld verdienen ;) |
P.S.
evtl. schreibe ich aber auch nur für mich, da unter allen anderen vielleicht die ein oder andere Lady ist :D die sich nicht mehr im Serienzustand befindet. Dann ändert sich sicher alles... Grüße |
Reifenfabrikats- und Typbindung bezieht sich meiner Meinung nach auf Einschränkungen INNERHALB einer im Schein eingetragenen Geschwindigkeitsklasse, die in der Tat nicht mehr vorliegen. Hier geht es jedoch darum, eine ANDERE (geringere) Geschwindigkeitsklasse als die im Schein eingetragene zu verwenden. Lieber begebe ich mich mit einer evtl. unnötigen Eintragung auf die sichere Seite, als nach einem Unfall diese Diskussionen in der Rolle eines Beschuldigten führen zu müssen. Und lieber habe ich einen "offiziellen" Eintrag im Schein bei mir als irgendwelche Freigaben von Reifenherstellern. Diese Freigaben beziehen sich, wie Dein Artikel ja beschreibt, nur auf das SERIENMÄSSIGE Fahrzeug. Im Zweifelsfall wird man mir das also um die Ohren hauen, weil ich Spurverbreiterung und Leistungssteigerung habe. Wenn jedoch der TÜV mir offiziell per Eintragung die Genehmigung für diese Reifen in Verbindung mit Spurverbreiterung und Leistungssteigerung gibt, dann bin ich auf der sicheren Seite. Kein Mensch kann mir nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn einen Vorwurf machen.
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ähhh ich glaube kaum das die geschwindikeitsangabe für reifen bindend ist, Reifenmarken sind freigegeben, und ich denke mal bei 95% der KFZ haben winterreifen eine geringere Zugelassene geschwindigkeit als das fahrzeug leisten kann. Man muss sich halt dann diesen deperten 180 km/h max aufkleber ins sichtfeld kleben.
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Bei M+S Reifen kann das Eingetragene ein Geschwindigkeitsindex sein, der die Vmax des Fahrzeuges unterschreitet (ist sogar mindestens meistens so) - der Bapper besagt gar nichts - das dient nur als "Gedächtnisstütze" für den Fahrer, der ja auch nicht immer der Eigentümer sein muß. Fährst Du dann trotzdem schneller und der Reifen platzt, handelst Du theoretisch grob fahrlässig, d.h. die Versicherung würde versuchen nix zu zahlen. |
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Bei mir ist alles serienmäßig und mir reichen die Unterlagen so - ich lass es sein, bzw. lasse es eintragen wenn ich sowieso mal da bin - also beim nächsten TÜV-Termin. Ich bin ja auch ne Schnecke - schneller als 220 werd ich bestimmt nie fahren... und zicken darf die Versicherung ja dann erst wenn de schneller als 240 warst...oder evtl. sogar erst ab 270. :fahrn: |
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Bei mir im schein Bj 4`89 steht:
SOMMERBEREIF. NUR GOODYEAR EAGLE VR50. Da war damals halt so. :D |
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