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Finanzhilfe für Kindermörder!!
Der Kindermörder Magnus Gäfgen darf mit staatl. Unterstützung das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagen. Nach einer Entscheidung des BVG hat der zu lebenslänglich Verurteilte 32jährige Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Gäfgen fordert mehr als 10.000 Euro, weil ihm bei der polizeilichen Vernehmung zur Entführung u. Ermordung des 11jährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler mit Folter gedroht worden war. Vorherige Instanzen hatten das Geld verweigert. Da schwillt mir der Hals wenn ich sowas lesen muß und ich wünschte es wäre in den USA passiert, da gibts noch die Todesstrafe in vielen Bundesstaaten. Das ist ja eine Verhöhnung des toten Opfers und eine Umkehr: der Mörder wird zum armen Opfer!! Kein Wunder das jeder Verbrecher über unsere Justiz lacht!
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AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
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zum zweiten muss ich aber sagen das seine forderug ja wie du sagst schon von mehreren instanzen abgelehnt wurde .. funzt doch ... fordern darf in D jeder aber bekommen is dann doch noch etwas anderes ... zum urteil selbst äußere ich mich mal nicht - ich finde es gibt keine ausreichende strafe die den mord eines kindes vergelten könnte |
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So ein Schwein sollte genau dasselbe bekommen ,was er dem kind angetan hat. Für sowas finde ich Auge um Auge, zahn um Zahn für angemessen. Jetzt kann man sagen,das bringt das kind auch nicht zurück.Stimmt schon. Es nicht zu tun bringts aber auch nicht zurück. Derjenige bekommt jedoch das was er verdient und die Staatskasse wird auch entlastet von 15 jahren Strafunterhalt |
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Von mehreren Vorinstanzen ists abgelehnt worden, das Bundesverfassungsgericht hats genehmigt! So stehts da.:laut::laut:
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hallo
verste die situation nicht genau.. Worüber regt ihr euch genau auf? Kann mir mal jemand die Sache erklären?:haeh: Gruss dusko:winky: |
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Sorry, hab mich von dem Titel "sonstiges" in die Irre leiten lassen. Sonst hätt ich natürlich OT genommen.:engel2:
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Kurzfassung: Mieser Kindermörder entführt jungen Jakob. Er wird erwischt und befragt wo sich jakob befindet. Jedoch weigert er sich mit der info rauszurücken. Zu der Zeit hieß es von ihm dass er noch lebe. Da das Leben des Jungen auf dem spiel stand wurde dem Mörder mit folter gedroht um das Leben des Kindes noch retten zu können. Später als er endlich gestand, wo Jakobs Leiche( wurde entgegen der Aussage schon vorher getötet) ist, wurde er verurteilt. Jetziges Problem: der Mörder ist so dreist vom Staat für die angedrohte Folter eine Art Schmerzensgeld von 10000 Euro einzuklagen. Und der deutsche Staat,so verquer und seltsam er ist, spricht ihm jetzt auch noch recht zu. |
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...hoffentlich hatts der im knast richitg schön schwer ..würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär ;) und die anwälte die sowas auchnoch durchsetzen gehören fast in die selbe zelle ... würd ich sagen wenn ich ein böser mensch wär:heule:
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hallo
aha.. jetzt versteh ich warum sich hier alle aufregen. Aber da kommt mir die Frage auf... finden alle die sich hier aufregen androhung von Gewalt gut?:haeh: Gruss dusko |
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In so einem Fall, wo es darum geht,ob ein Kind wegen so eines Schweins stirbt (in nem Loch eingesperrt oder so/ hieß ja dass Jakob noch lebt), finde ich nicht nur die Androhung sondern sogar die Ausübung von Folter angemessen.
Der Mörder hatte ja auch kein Mitleid mit seinem Opfer. Heißt jetzt nicht dass ich Folter allgemein gut finde, aber in so nem Fall, in dem der Angeklagte zugibt, dass er eine Kindesentführung durchgeführt hat und aus reiner Boshaftigkeit und Hohn den Standort des Gefängnisses verschweigt, wäre es die einzige Rettung gewesen. Konnte ja keiner ahnen,dass das Arschloch den jungen vorher schön getötet hat. |
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Die Todesstrafe ist keine Strafe,sondern eine Erlösung!
Ich finde Lebenslange Haft ohne irgendwelche Vergünstigungen incl. harter Arbeit (Steinbruch,Sibieren(Gulak), drei Schwule 200KG Neger in seiner Zelle etc. DAS IST FÜR MICH eine ABSCHRECKENDE STRAFE!!!! |
AW: Finanzhilfe für Kindermörder!!
Das deutsche Recht unterscheidet nicht bei Beihilfen und ähnlichen "Förderungen" in der schwere der begangenen oder auch nicht begangenen Straftat - wäre auch übel wenns so wäre (ok,in diesem Fall nicht).
Aber stellt euch mal vor, ihr seid wirklich arme Schlucker, durch einen dummen Zufallen kommen eure Daten auf ne DVD die der BND einem anderen armen Schlucker abkauft ;) und schwupp sitzt ihr wegen $teuerhinterziehung in Untersuchungshaft, könnt euch aber keinen Anwalt leisten geschweige denn dagegen prozessieren - und eben genau für sowas ist diese Beihilfe da. In Anspruch nehmen kann und darf sie eben jeder, auch der, der ein Kind umgebracht hat (nachweislich!). Justizia darf eben keinen Unterschied machen zwischen den Menschen :mnih: Würde ich auch nicht entscheiden wollen ab wo "noch Knast" und ab wann "killt ihn" gelten solle... |
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Auch wenn es grausam ist, was dieser Mann getan hat, finde ich die Todesstrafe nicht richtig.
Ich kann doch nicht gleiches mit gleichem Vergelten. Wenn (ich als Richter) diesen Mann zum Tode verurteilen würde, wäre ich nicht viel besser als er...ich wäre genau so ein Mörder!!! Von daher: Lebenslänglich ist Strafe genug... |
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Tja. Wenn lebenslänglich auch wirklich lebenslänglich bedeuten würde. Und wenn so einer die Todesstrafe hinter sich hat geht von ihm keinerlei Gefahr mehr aus. Und wieso sollte ich dann auch nicht besser sein als er? Er weiß doch das auf Mord die Todesstrafe steht. Mordet er trotzdem hat ers doch selbst verschuldet!!
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Hallo Rino...
Ich glaube als Eltern von dem Jungen würdest Du das aber anders sehen... Ich meine wo kommen wir denn hin,wenn der Typ wirklich noch Kohle vom Staat bekommt,daß er es überhaupt versuchen kann ist schon der Hammer:tüddeldü: Na ja typisch Deutsches Recht...:tüddeldü: Ich habe mal ne interessante Reportage über ein Vergewaltigungsopfer (wirklich an Grausamkeit nicht zu überbieten) gesehen,wo mal gegenübergestellt wird wieviel hilfe in Deutschland ein Opfer und ein Täter bekommt....das ist erschreckend... Der Täter(natürlich unzurechnungsfähig was sonst???) bekommt Terapie Versorgung auf Staatskosten usw,und ist in 10 Jahren wieder draussen (Geheilt natürlich..:haeh::haeh::haeh:) Das Opfer bekommt nix...und muß selber damit klarkommen.Bestensfalls gibt es den Weissen Ring,der kann aber auch nicht viel machen...:tüddeldü: |
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Jeder glaubt doch erst mal nicht erwischt zu werden. Wenn die Erfolgsquote die Täter zu erwischen höher wäre, DAS wäre eine Abschreckung. @ Rino: Diese Aussage führe ich auf Deine wenigen Lebensjahre zurück und das Du noch keine Kinder hast. Im Knast weiss ich, dass die Jungs am härtesten bestraft sind, die bekommen (zum Glück) jeden Tag ihre Abreibung von den "Kollegen" deshalb machen die Jungs immer einen auf Psycho um in die Klapse zu kommen. |
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hallo
rechtfertigt eine Straftat eine andere? gruss Dusko:winky: |
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Wieso eine andre Straftat??? Er weiß was ihm blüht! Wenn ers trotzdem macht isser doch SELBST VERANTWORTLICH!! Sicher bringts den Jungen nicht wieder. Aber wenn man so denkt kann er ja weiter frei rumlaufen. Denn keine Strafe d. Welt kann den Jungen wiederbringen, wieso dann überhaupt bestrafen?? Grad haben sie d. Mörders Begründung fürs Schmerzensgeld im Fernsehen gebracht: durch die Folterandrohung leide er noch heute an Alpträumen! Und die Eltern des toten Jungen?
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hallo
Androhung von Gewalt ist eine Straftat wie das Entführen und töten von einem kleinen Kind. Meine Frage ist. Ist die Straftat "Androhung von Gewalt" legitimiert wenn eine vorhergehende Straftat "Entführung und Tötung eines klenien Kindes" begangen wurde? Gruss Dusko:winky: |
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Ganz am Anfang hieß es ja, in USA gäb's sowas nicht.
Da kann ich mal ne kleine Geschichte zum Besten geben, wie dort das Rechtssystem funktioniert: Eine Familie fuhr in Urlaub. Während dieser Zeit brach jemand in ihr Haus ein, ging in die Garage und die Tür fiel hinter ihm zu. Diese war eine massive Brandschutztür, die sich nur vom Haus aus ohne Schlüssel öffnen lies. Der Garagenöffner ging aus irgendeinem Grund auch nicht, Fenster gab es keine. Der Einbrecher saß also fest. Nach 2! Wochen kam die Familie aus dem Urlaub zurück und fand den Einbrecher. Dieser hatte nur überlebt, weil die Familie Pepsi und Hundefutter in der Garage lagerte. Er hatte sich also 2 Wochen von Pepsi und Hundefutter ernährt. Jetzt würde jeder sagen: Pech gehabt, hätte ja nicht einbrechen müssen! Falsch, er verklagte die Familie wegen Freiheitsberaubung! UND BEKAM RECHT! Das ist eine wahre Geschichte, exakt so passiert! Dort kommt es nur darauf an die Geschworenen zu überzeugen! Und welche Geschworenen man dort hat, kann man anhand des Gerichtsstandes beeinflussen. Willst du bspw. ne Firma auf Schadenersatz verklagen, dann bringt es nix das vor einem Gericht in Hollywood etc. zu machen, denn da hast du lauter reiche Bonzen sitzen, die meist selbst Firmen haben. Die geben dir niemals recht. Gehst dazu aber in irgendeine arme Gegend, Bum******** USA oder so, dann stehen die Chancen gut, daß von den 12 Geschworen 2/3 schwarz sind, dazu ein paar Latinos und eventuell ein weisser Arbeitsloser. Alle samt haben nen Hass auf die Industrie und die geben dir recht! Und der Kläger kann sich aussuchen, wo er hin geht! Mag sein, daß Todesstrafe ein adäquates Mittel ist (darüber kann man streiten) aber niemand sollte eine solche Strafe verhängen dürfen, der mit einem solchen Rechtssystem darüber entscheidet! |
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Na ja, der Vergleich hinkt.
Zum Glück ist unser Rechtssystem etwas anders aufgebaut. Im übrigen, bei uns in Hessen gibt es nach Landesrecht noch die Todesstrafe, leider geht Bundesrecht über Landesrecht. |
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Hatte Bayern bis 98 auch noch^^ |
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wie hättest Du reagiert wenn es Dein Kind wär? |
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Wegen Aussagen wie "wenn du Kinder hättest, würdest du das anders sehen" usw.: Natürlich urteilen viele Menschen mit Kindern in solchen Dingen anders als kinderlose Menschen. Aber darauf kommt es ja nicht an, sondern darauf, das Gesetz objektiv und für alle gleich anzuwenden. Und auch ein potentiell überführter Verbrecher (selbst ein Geständnis muss nicht heißen, dass jemand tatsächlich der Täter ist) hat in einem Rechtsstaat eben gewisse Rechte.
Wenn man anfängt, einige Menschen vor dem Gesetz anders zu behandeln als andere, wo zieht man dann die Grenze? Und zu Aussagen wie "typisch deutsche Rechtsprechung" wage ich mal zu fragen, in wie vielen Ländern (von Diktaturen und anderen absolutistischen Staaten mal abgesehen) es denn da viel "besser" aussieht? Ich glaube eben nicht, dass das ein typisch deutsches Problem ist (auch wenn's noch so sehr in Mode ist, auf Deutschland zu schimpfen), sondern allgemein ein Problem der Rechtsstaatlichkeit. Just my 0.2 psi... |
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.......ach ist das so??? ....sollte man sich fragen...... ......und wenn man dies bejaen kann sollte man sich vielleicht den Artikel von unserem ehemaligen ehrenwerten Richter und Abgeordneten Ronald S. aus HH den Komentar und die heutige Schlagzeile durchlesen und sich die Frage nochmals stellen. |
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Das bedeutet aber nicht, dass man das Prinzip abschaffen und stattdessen Willkür vorschreiben sollte, oder? :mnih: Ich bin mit dem von dir erwähnten Fall nicht besonders vertraut, daher kann ich dazu nix sagen. |
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Ne ne, hat nichts mit meinem Alter zu tun, ist meine Einstellung. Natürlich würde ich warscheinlich anders denken, wenn das mein Kind gewesen wäre. |
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ich war noch nicht im knast (muss auch net sein :D) aber hoffe bei solchen fällen immer dass die typen da saueres von den anderen insassen bekommen
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Sondern weil ich das Straftsystem ansich in Deutschland etwas,na sagen wir mal merkwürdig finde....(Woanders ist es aber auch nicht immer besser).. |
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in der Situation der Eltern hätten vermutlich viele anders gehandelt als sie sollten. Auch ich denke, dass ich nicht die Grösse hätte um dem Täter sofort zu verzeihen. Deswegen sind die dann nicht Richter, Anwälte, etc. wegen Befangenheit. Denke auch, dass es ein Gesetz gibt und Gefühle darf man da nicht einbringen. Das zeichnet doch auch einen guten Richter aus? Objektivität! Gruss dusko:winky: |
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Hätt da noch nen Vorschlag als Bestrafung:
Der Kindermörder wird frei gesprochen, aber das alte "VOGELFREI" ausm Mittelalter :form: |
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[quote=King of Queens;368561]hallo
Androhung von Gewalt ist eine Straftat wie das Entführen und töten von einem kleinen Kind. Hallo, ist das wirklich dein Ernst? Du stellst beides auf eine Stufe!! Das erstere galt der Rettung des Kindes, das zweite der Tötung! Das das Kind bereits tot war zu diesem Zeitpunkt wußte niemand. Es ging um Minuten um das Leben des Kindes zu retten! Und was glaubst du würden dir die Eltern ob dieser Gleichstellung zurufen???? |
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[quote=Damon;368682]
Zitat:
in diesem Sinne >> Gruß > Tom |
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