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Kleine Frage:
Zur Vorgeschichte:
Gestern Abend bin ich an einer großen Kreuzung, an der kein anderes Auto war nach links im Drift abgebogen. Polizisten, die in der anderen Richtung standen, die mehr als 40 m entfernt waren, sind mir hinterher und haben mich angehalten und haben gemeint dass sie mich anzeigen werden. Erklären konnten sie es nicht! Sie haben gesagt, dass sie wegen §3 STVO: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen...Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. mich anzeigen werden. Weil ich laut denen in der Kurve für die Wetterverhältnisse zu schnell unterwegs war. Nun wissen wir Hecktriebler ja, dass dies nicht der Fall ist, dass man ´mit 20 im Drift um die Kurve fahren kann. Doch das hat sie nicht interessiert. Wenn ich nun gegen diese Anzeige klage, da ich ja laut dem Gesetzestext nicht zu schnell gefahren bin, können die mir dann etwas haben?? So würde ich 50 € Strafe, 3 Punkte und 20 € Gebühren bekommen. Da ich bis jetzt noch nicht auffällig geworden bin, wären mir die 3 Punkte ja egal. Aber gerade da ich noch niemals geblitzt wurde, sollte doch logiscxh sein, dass ich nicht schnell fahre. Vll hatte von euch ja schonmal jemand so einen Fall. |
AW: Kleine Frage:
ne das ist mir neu und fahr erst seit 35 Jahren Auto und das bestimmt nichtz langsam ,was willste machen wenn amn auf Kopfsteinpflaster oder ähnlichem ins Rutschen kommt
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AW: Kleine Frage:
naja man sieht schon ob das ein ausrutscher war oder gewollt gedriftet.
wenn die wollen könne die einen dafür bestrafen, egal was man denen erzählt. ich bin bisher immer mit einer verwarnung davongekommen, wie meinte der polizist: "wenn ich sie noch einmal driftend aus dem kreisverkehr fahren sehe, bekommen sie post!":heule: |
AW: Kleine Frage:
Fanpost ,die sind nur neidisch weils sies nicht können
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AW: Kleine Frage:
Ja aber wegen welcher Gesetzesgrundlage denn?? Ich bin nicht zu schnell gefahren, dass kann mir jeder staatlich geprüfte Sachverständiger sagen. Es gibt im deutschen Gesetz nichts, das einem verbietet im Drift um die Kurve zu fahren.
Der Polizist hat mir gesagt, dass das Auto NICHT beherschbar wäre, wenn das Auto ausbricht! Also dieser Polizist hat halt gar keine Ahnung. Sind halt Passat gefahren und wissen wohl nicht wie schön man Heckantrieb beherrschen kann!! |
der war gut!
ROFL:loveyou:
aber mit nem VW bus ist das auch gar nicht so einfach ;-) |
AW: Kleine Frage:
Ich mach das sogar mit nem Ford Transit mit Dachaufbau und im Winter geht das genial, man kann ja im Winter mit so einem auch mit 30 um die Kurve, das klappt perfekt!
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AW: Kleine Frage:
wenn schnee liegt kann man mit dem dreckstransit auch gar nicht anders fahren :heule:
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AW: Kleine Frage:
Zitat:
Aber da müsst ich dann halt wissen was für einen Richter ich erwische! Ob der mir Recht gibt oder nicht! Denn genauso wie die Polizei Verhandlungs- und Auslegungsspielräume hat, hat das auch ein Richter! Mein Vater ist Fahrlehrer. Nun folgende Geschichte: Ein Fahrlehrer ist mit einer Schülerin gefahren, da hatte sich bei einer Kontrolle herausgestellt, dass der Fahrlehrer 1,4 Promille hatte. Der Richter hat ihm nichts gegeben, da in dem Fall die Schülerin die Fahrzeugführerin ist!! Nachzulesen Hier: http://verkehrsanwaelte.de/presse_ke...rlehre r.html |
AW: Kleine Frage:
Naja, ich weiss ja nicht genau wie es in D aussieht, aber hier in der CH hättest du 0-Chancen. Sobald ein Rad Rutscht oder durchdreht hat man schon verloren, es gibt da verschiedene Artikel, aber an erster Stelle steht immer "nichtbeherschen des Fahrzeugs" ob es jetzt ein gewollter Drift war oder nicht, egal, zahlen müsstest du hier in jedem Fall...
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AW: Kleine Frage:
Also wenn mir ein Polizist erklären will, dass ich das Auto nicht unter Kontrolle habe, dann soll er sich reinsetzten und ich kann es ihm beweisen. Natürlich kann immer etwas passieren, kommt mal Glatteis oder ähnliches ist das Auto weg, macht man so etwas aber da wo man niemanden gefährdet, behindert und wo man genug Auslauf hat, dann kann mir ein polizist doch nicht sagen, dass ich das Auto nicht unter Kontrolle habe. Vor allem bei den Geschwindigkeiten, denn die komplette Masse des Fahrzeugs, die ja auch wieder gebremst werden muss hatte vll 30-40 km/h drauf und das ist zu beherrschen in der Kurve. Wenn mir irgendein Tier reinspringt, dann trete ich die Bremse durch und stehe genausoschnell wie einer der normal um die Kurve fährt. Mit meinen dicken Schlappen sogar noch schneller als die mit dem drecks Passat!!
ES geht darum, dass mir kein Polizist, der keine Ahnung vom Autofahren hat (so sah es gestern aus!!) mir vorschreiben kann ob ich das Auto beherrsche oder nicht!!! |
AW: Kleine Frage:
Mensch geh die Sache doch sachte an und wenn es hart auf hart kommt haste halt etwas zu viel Gas gegeben kann doch mal passieren ..... .
Du bist nen Mensch und die machen nun mal nen Fehler hin und wieder. Wer will dir was ?? Ist jemand zu Schaden gekommen ?? Nicht ?? Hast du den Straßenbelag zerstört an der Stelle ??? Glaub kaum ..... . So bist du sauber .... warum soll dir das kein Richter glauben ...? Gruß Jerry |
AW: Kleine Frage:
Ich habs schonmal gesagt und kanns nur wieder erwähnen:
www.radarforum.de Dort sind wirkliche Spezialisten und Pragraphenreiter was Verkehrsüberwachung betrifft und die werden dir zu 100% sagen können, welche Möglichkeiten du hast, was du machen darfst, was du nicht machen darfst und welche Risiken bestehen. Gruß, Fabian EDIT: 100dertster Beitrag!!! Yay :) |
AW: Kleine Frage:
Hey, danke, denke auch dass die mir helfen können! Kannte das Forum noch gar nicht!
Thx |
AW: Kleine Frage:
Bitte, kein Problem! :)
Wenn du es gepostet hast kannst du ja mal den Link hier reinstellen, damit man's verfolgen kann! Ist vielleicht ganz interessant, auch für andere! |
AW: Kleine Frage:
Naja, man muss auch immer daran denken, dass die Polizei nur das ausführende Organ ist, die Gesetze machen sie ja nicht selber! ;)
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AW: Kleine Frage:
Das stimmt schon mhcruiser. Nur kann ein polizist entscheiden ob ich in der Kurve anscheinend zu schnell unterwegs gewesen sein soll oder nicht. Das ist Ermessensspielraum, von denen. Sie können wie bereits hier im Forum angewendet nur verwarnen. Aber ob sie sagen können, wir wären den Straßenverhältnissen nicht angepasst gefahren (Kumpel war ja auch dabei), dass ziehen die sich aus der Tasche, weil sie uns sonst nichts könnten, denn eine Gefährdung laut §1 lag ja nicht vor, da niemand anderes im Umkreis von mehreren Metern war, die wir behindern hätten können.
Sie nehmen an, dass wir die zulässige Geschwindigkeit in der Kurve zu schnell genommen hätten aber das ist nicht der Fall, denn: Die Masse muss gebremst werden, die durchdrehenden Reifen sind nicht das Problem! Ein Auto mit durchdrehenden Reifen ist eigentlich genausoschnell gebremst wie ein Auto das mit der selben Geschwindigkeit unterwegs wäre! Was sein kann, ist dass ich eine Anzeige wegen Ruhestörung oder so bekommen könnte. Aber da muss dann ja ein Anwohner in der Nähe sein, der mich anzeigt, und nicht vorbeifahrende polizisten, oder?! |
AW: Kleine Frage:
Naja und leider ist man manchmal damit auch der Willkür der Polizisten ausgesetzt. Denn wenn zwei Polizisten etwas gesehen haben, dann hat man selbst mit Zeugen eigentlich kaum eine Chance.
Ist uns selbst mal passiert, als meine Mutter bei Gelb über eine Baustellenampel gefahren ist und hinter uns ein Polizeiauto war. Alle 3 Insassen unseres Autos haben EINDEUTIG gesehen, dass es noch gelb war, aber die Polizei hat behauptet, dass es rot gewesen wäre. Der Richter entschied so, dass Polizisten aufgrund ihres Amtseides und keinerlei persönlicher Verpflichtung zum Opfer völlig neutral entscheiden würden und damit die Aussage meiner Mutter sowie die Aussagen der anderen beiden Zeugen irrelevant sein. Da fühlt man sich schon ziemlich verarscht! :hmmm: Gruß, Fabian |
AW: Kleine Frage:
Natürlich haben da Polizisten mehr zu sagen, aber sie müssen nachweisen können, dass wir zu schnell gefahren sind und nur weil ein Heck ausbricht ist das noch keinerlei Grund zu schnell gefahren zu sein! Das kann ein Polizist der 40 Meter entfernt es nur quitschen hört und dann sieht wies das Heck rumwirft nicht beurteilen. Dazu müssten sie messungen genommen haben. Das wird denen hoffe ich mal kein Richter glauben!! Geschwindigkeiten können nicht gut eingeschätzt werden. Auch nicht von Polizisten und schon zweimalnicht wenn sie nicht direkt hinter uns her sind!
Versuch mich gerade im Radarforum anzumelden aber die schicken mir keine Bestätigungsmail zu! Hat vll jemand schon nen Account und kann dort diesen Link mal reinsetzen?? |
AW: Kleine Frage:
Wenn Du Deinen Spaß daran hattest, die Sau rauszulassen, solltest Du auch den Arsch in der Hose haben, die Konsequenzen mit einem lächeln zu akzeptieren :undweg:
weihnachtliche Grüße, Rajko :winky: |
AW: Kleine Frage:
also bei uns in bern hab ich schon xxx mal im drift den kreisel genommen auch schon im ansehnen der polizei
laut kolege der bei der firma isch könne sie nix sagen da ja eben das fahrzeug nicht ausser kontrolle war. denk mal menschelt auch hier wie überall wenn einer weill dann tut er auch(mein das grüne mänschen) |
AW: Kleine Frage:
Zitat:
Gruß, Fabian |
AW: Kleine Frage:
Zitat:
Man kann mich nicht für etwas bestrafen, was gar nicht verboten ist! Für was denn??? Dafür ist Deutschland ja ein Rechtsstaat! Wenn in den Gesetzen stehen würde, dass das mutwillige Quertstellen des Autos im Straßenverkehr bei Fahrt nicht zulässig ist, dann trage ich gerne die Verantwortung! Ich finds ja auch immer noch lustig, denn ich habe mich davor auch schon bei mehreren schlau gemacht (wie gesagt mein Vater ist Fahrlehrer und die müssen die gesamte Gesetztgebung was STVO etc angeht lernen) und wenn da nirgends drinnensteht, dass das verboten ist, kann man nicht bestraft werden! Und sich einfach nur auf den Bauch zu klopfen ist nicht rechtens!! @agentstarburst Ich bekomm nix, auch nicht im SPAM-Filter! Aber du könntest meinen ersten Beitrag bitte dort verlinken und da mal bitte nen Admin anhauen, dass ich mein Account freischalten kann, damit ich dazu mehr schreiben kann! Mein User dort ist ebenfalls mmathe! THX |
AW: Kleine Frage:
Zitat:
LOL so ein blödsinn! selbst wenn du das autofahren beherrscht, wenn du der polizei so einen scheiß verzapfst, zeigen die dich erst recht an weil du wegen selbstüberschätzung charakterlich nicht geeignet bist. die warten nur auf typen mit solchen sprüchen. ich habe damals gesagt dass ich das auto nicht unter kontrolle hatte und froh war dass nichts passiert ist, und dass ich das nächste mal vorsichtiger fahre. die sache war mit ner ermahnung vergessen. und wer sich da zu stolz ist, hat die punkte verdient. |
AW: Kleine Frage:
Das muss dann aber erst bewiesen werden ob ich das Fahrzeug beherrsche oder ob ich mich gnadenlos überschätze! Aber selbst wenn ich mich gnadenlos überschätze liegt laut Gesetz keinerlei Widrigkeit vor, die ich begangen haben könnte, denke ich. Hab mir gerade alle möglichen Klauseln reingezogen!
Die Polizei hatte ja gesagt dass es mutwillig gemacht worden wäre. Dem stimmte ich ja auch zu, nur etwas nicht verbotenes zu bestrafen ist nicht richtig und nicht die Aufgabe der Polizei!! Ich hab mit 3 Punkten gar keine Probleme, glaub mir. Auch nicht mit diesen 70 € Strafe!! Wenn sie mir was wollen, dann müssen sie mir sagen gegen was ich verstoßen habe. Vll könnt ihr mir das sagen. Aber bis jetzt hat es noch niemand sagen können! |
AW: Kleine Frage:
viel spass noch :winky:
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AW: Kleine Frage:
http://www.radarforum.de/forum/index...howtopic=29672
da isser :top: |
AW: Kleine Frage:
Yo Thx. mal schauen was sich ergibt.
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AW: Kleine Frage:
Kannst du dich bitte dort mal melden und denen sagen, dass ich die Bestätigungsmail von denen nicht erhalte, um meinen Account dort frei zu schalten. Ich kann auch keine PMs an die Admins schreiben!
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AW: Kleine Frage:
Also ich glaube da passiert gar nix!Keine Straftat, keine Geschwindigkeitsübertretung( Muß dokumentiert sein),nur 2 gelangweilte Cops die schon lange nicht mehr:poppen: haben und dich schocken wollten!!
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AW: Kleine Frage:
Zitat:
Im öffentlichen Strassenverkehr gibt es diese Art der Fahrzeugführung nicht. Sei froh wenn die dir keinen Vorsatz unterstellen. Mit Absicht gegen das Gesetz zu verstossen ist eigentlich schon eine Straftat. In der StVO geht es ja um Umweltschonung und die Umwelt nicht mehr als nötig zu belästigen etc... Das ist genauso als wenn du an der Ampel mit dem Gas spielst, oder nen Kavalierstart machst. Das ist sowohl Umweltverschmutzung als auch Lärmbelästigung. Genauso dein Drift. Das ist mindestens Lärmbelästigung, weil diese Geräuschentwicklung vermeidbar war. Ich würde an deiner Stelle den Ball flach halten und bezahlen. Das die Bullen lange weile hatten und auch sicher neidisch waren selber warscheinlich nur muttis Familienauto zu fahren, liegt wohl auf der Hand. Aber wie gesagt, die könnten dir auch Vorsatz vorwerfen. So ein Drift ist ja wohl im seltensten Fall zufall oder? |
AW: Kleine Frage:
Aber die haben nen Bericht geschrieben und ich musste da unterschreiben, dann hätten die den ganzen Aufstand, die ganze Stunde Diskussion und das Nachfragen, was sie mir machen können doch nicht gemacht, denke ich nicht! Jetzt warte ich ma ab was kommt und dann kann ich immer noch entscheiden was ich machen werde!
Dass der Drift absicht war haben die mir ja vorgeworfen. Sie haben mir ja auch gesagt, dass die mir Mutwilligkeit unterstellen!! |
AW: Kleine Frage:
wenn du unterschrieben hast kannst du´s eh knicken :D
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AW: Kleine Frage:
Ja das glaube ich auch! Wird aber nicht das letzte mal sein, denk ich, dass die mich anhalten, denn es macht so viel Spass :dd:
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AW: Kleine Frage:
Junge, Junge...
Nie etwas unterschreiben!!! Sollen die doch mutmaßen. Wenn es hart auf hart kommt dann ist der Wagen halt weggerutscht. Ich hätte denen wenn die so drauf sind nicht mal eine Aussage gemacht. Zu jedem Ticket das man bekommt, kann man immer schriftlich Stellung nehmen. Und zur Not kann man dann immer noch den Rat eines Anwaltes hinzuziehen. Was dein Verfahren jetzt angeht musst du hoffen, das es wegen Geringfügigkeit nicht die Aufmerksamkeit eines Staatsanwaltes auf sich zieht der vielleicht auch nur muttis Multipla fährt. Denn daraus kann man aus einer Maus nen Elefanten machen und es zur Straftat aufblähen. Das habe ich nämlich schon einmal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erlebt die nicht einmal sehr hoch war. Aber der Nachweis wurde erbracht, das es mit Absicht geschehen ist. Der wurde mit 30 Tagessätzen belegt. Und machen wir uns nix vor... Kann mir doch hier niemand erzählen das er zufällig zu schnell fährt... Wir können in diesem Staat nur von Glück sagen, das immer erstmal von Unaufmerksamkeit ausgegangen wird. Auch die Rotlichtverstösse. Immer alles zufällig, gelle... |
AW: Kleine Frage:
Nachdem es jetzt schon nen Tag her ist, hab ich mich ja wieder beruhigt, ich werde jetzt erst mal schauen was da auf mich zukommt. Das lustige finde ich ja, dass sie mich nicht desswegen dran bekommen wollten weil ich mein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte, sondern dass ich in der Kurve viel zu schnell gefahren wäre. Aber das können die natürlich nicht seinfach so behaupten. Mal schauen was kommt und dann wieterdenken. Ich kann mit Punkten leben, vor allem wenn sie durchs Driften kommen, denn das ist wenigstens mal eine geniale Anzeige.
Wenn man mich kennt, dann weiss man ganz genau, dass ich das ja mit Absicht mache, von dem her. Die 3 Punkte werden mich nicht umbringen und ich bin dabei eine Rechtsschutzversicherung mir zuzulegen. Für den Fall der Fälle, denn ein guter Anwalt ist bei sowas schon die halbe Miete!! In diesem Sinne Frohe Weihanchten euch allen!! Werde jetzt noch ne Runde um den Block driften, ma schauen wo die nächsten warten! |
AW: Kleine Frage:
Ihr müßt sowas in Bielefeld machen ,auf regennasser Strasse von der "Kupplung abgerutscht "und vollem Drift über die Strasse und die Rennelitung daneben ,nix passiert haben sich nicht drum gekümmert :mnih:
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AW: Kleine Frage:
Vorab : Ne Rechtsschutz zieht nicht rückwirkend ! Hilft also nur beim nächten Mal ( was ich Dir nicht wünsche ) und zahlt auch nur wenn du ne reelle Chance hast.
Ansonsten : Ich kann ja verstehen, daß es dich nervt wenn die Polis glauben, daß du die Supra nicht im Drift beherscht ( zumal das bei der Lady echt easy ist ) und finde es persönlich auch kleinkariert aber das hat nun mal rein nothing mit der STVO zu tun ... Ganz simpel - wie soll so ein "armer" Grüner denn von außen beurteilen, ob das nun von Dir beherrscht und damit ungefährlich war oder nicht !? Ein Drift ist NICHT die Normalsituation auf öffentlichen Straßen und halt normalerweise riskanter als kein Drift ! Erzähl mir auch nicht eine Vollbremsung oder ein Ausweichmanöver aus einem Powerslide wäre einfacher als aus einem normalen Fahrzustand. Bitte nun kein Blabla von wegen Rallyfahrer usw. ( super was die Jungs können ! ) aber das läuft halt auf abgesperrten Strecken. Ergo - entweder steht du dazu und zahlt oder bist nächstes Mal nicht ganz so stolz, sagst ups - war n Versehen - passe künftig besser auf und läßt das väterliche Auge des Gesetzes damit Recht haben und dich mit einem Augenzwinkern und erhobenen Zeigefinger GRATIS ziehen ... PS : HAPPY X MAS und immer genug GRIP für Alle hier ! |
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