Toyota Supra - Forum

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Dark Shadow 16.09.2005 00:33

Ne Frageee wegen Gasflaschen
 
Ists gestattet gefüllte Gasflaschen mit rumzufahren? Wenn da n legaler Stoff drinnen ist? Schon oder?

Nur mal so interessehalber.

streetfighter 16.09.2005 00:37

mir ist des egal meine ist voll :heule:

Dark Shadow 16.09.2005 00:40

:D

in meinen wäre aber was drinnen was jeder von jedem Gashändler bekommt 50liter für ca 30 Euro. :p

DK96 16.09.2005 00:41

Zitat:

Zitat von Dark Shadow
Ists gestattet gefüllte Gasflaschen mit rumzufahren? Wenn da n legaler Stoff drinnen ist? Schon oder?

Nur mal so interessehalber.

Rumfahren darfst Du alles, was zulässig "eingeflascht" ist (auch Lachgas!).
Angeschlossen darf es halt nicht sein!

Dark Shadow 16.09.2005 00:48

Ok hat sich ist mir eh gekommen wenn der Deckel weg ist und der Hahn frei steht wäre es schon nicht zulässig weil der im falle eines Unfalles ja abreißen könnte....

gut

kann gelöscht werden

Gruß
Frank

Tiefflieger 16.09.2005 21:44

NIX darftse ohne ADR (gefahrgutschein) fahren.

man darf als handwerker max 2-3 kleine flaschen die gut gesichert sein müssen ohne warntafeln fahren, aber alle anderen transporte müssen gekennzeichnet sein ab 200 Pkt.

pkt. setzen sich wie folgt zusammen menge+ gebinde = Pkt.

z.B.
1 ltr. Diesel in einem tankfahrzeug = 1 Pkt.
1 ltr. Diesel in einem einwandigen kanister = 2 Pkt.

bei gase kenn ich die tabellen nicht, aber sind natürlich zu kennzeichnen.

gruß,
TF

DK96 16.09.2005 21:54

Zitat:

Zitat von Tiefflieger
NIX darftse ohne ADR (gefahrgutschein) fahren.

man darf als handwerker max 2-3 kleine flaschen die gut gesichert sein müssen ohne warntafeln fahren, aber alle anderen transporte müssen gekennzeichnet sein ab 200 Pkt.

pkt. setzen sich wie folgt zusammen menge+ gebinde = Pkt.

z.B.
1 ltr. Diesel in einem tankfahrzeug = 1 Pkt.
1 ltr. Diesel in einem einwandigen kanister = 2 Pkt.

bei gase kenn ich die tabellen nicht, aber sind natürlich zu kennzeichnen.

gruß,
TF

Bist Du da sicher?
Meines Wissens darfst Du solche Stoffe in den entsprechenden Gebinden durchaus transportieren.

Formi 16.09.2005 23:09

hab im zivildienst nen legacy mit großem hänger gefahren (durft ich auch net... mußte aber). auf dem hänger dann gut 10 große sauerstoffflaschen, wie auf ner abschußrampe. sah immer geil aus. aber wenn die losgegangen wären bei nem unfall :dusel: :eek:

Roger330 20.09.2005 00:36

Gasflaschen transportieren is nicht erlaubt, Ausnahme gibt es im Wohnmobil
bzw Wohnwagen, in den dafür zugelassenen Staukästen

turboChriS 25.09.2005 04:41

Hi
also meines Wissens Lachgas: Transport erlaubt Anlage darf aber nicht betriebsbereit sein also nicht nur Hahn zu sondern ohne Leitungen etc.
Sonstige Gasflaschen: Transport genehmigt (wenn flasche) aber Fahrer trägt verantwortung für ORDENTLICHE Ladungssicherung . . . und das wird auch ernst genommen.
... man kann ja gerade in Texas sehen was mit ein paar Sauerstoffflaschen passieren kann.
Alzu heftig sind aber die Verschriften auch nicht, man muß sich blos mal die zugelassenen Gasfahrzeuge anschauen, da hängen ja auch blos 2 Flaschentanks unter dem Kofferraum.
Gruß :winky:
ChriS

DK96 27.09.2005 00:08

Das war auch mein Wissensstand.

Alonso 27.09.2005 00:31

Noch immer Lust, mit ner Flasche drin rumzufahren?

streetfighter 27.09.2005 01:33

jooooooooooooooooooooooooooooooooooooooo :heule:

King of Queens 27.09.2005 07:40

hallo

in der schweiz darf man max. 15L gefahrengut mitschichführen, ohne zusätzliche sicherung bzw. beschriftung (am fahrzeug)!

natürlich gibt es ausnahmen für die kamper, etc.

gruss MRD

P.s.: hilfts?

Dark Shadow 27.09.2005 19:37

Ich kenn da schon weit mehr bilder...

ps aber ich mach ja eh kein Fläschchen rein.

3000 GT 30.09.2005 19:45

... die Erleuchtung
 
Zitat:

Zitat von Tiefflieger
NIX darftse ohne ADR (gefahrgutschein) fahren.

man darf als handwerker max 2-3 kleine flaschen die gut gesichert sein müssen ohne warntafeln fahren, aber alle anderen transporte müssen gekennzeichnet sein ab 200 Pkt.

pkt. setzen sich wie folgt zusammen menge+ gebinde = Pkt.

z.B.
1 ltr. Diesel in einem tankfahrzeug = 1 Pkt.
1 ltr. Diesel in einem einwandigen kanister = 2 Pkt.

bei gase kenn ich die tabellen nicht, aber sind natürlich zu kennzeichnen.

gruß,
TF

SORRY !!! :beten:

Aber diese Berechnung der 1.000 Pkt. (nicht 200) kenne ich gar nicht :mnih:

Zum einen wird in diesem Zusammenhang von einem ADR-Schein geschrieben, den man nur im gewerblichen Bereich benötigt (gehe einmal vom PRIVAT-Bereich aus).

Privat kann man tun und lassen was man möchte, wenn:

1.) Das Gebinde geeignet (zugelassen) und geprüft ist!
2.) Die Ladung gesichert wurde (z.B. auch mit Ventilschutzkappe)!
3.) Der private Zweck noch deutlich erkennbar ist!

Z.B. täte ich mir schwer 10 Sauerstoffflaschen (wie bereits geschrieben wurde) als Privtbedarf durchzubringen.

Was mir noch nicht ganz klar ist, wo und was soll transportiert werden (ADR gilt strenggenommen z.B. nicht in der Schweiz) ... gehe aber einmal von Propangas aus!

caligula 30.09.2005 23:04

na dann werden wir mal konkret und nehmen an dass ich ne 50kg flasche CO2 im kofferraum haben will, um meinen LLK damit zu kühlen...und dann?!

darf ich oder nicht?

Dark Shadow 07.10.2005 18:51

nö weil wenn die betriebsbereit ist deine anlage und es passiert ein unfall könnte es ja passieren das es das ventil von der Flasche abreißt..

Tiefflieger 08.10.2005 01:53

Zitat:

Zitat von Dark Shadow
nö weil wenn die betriebsbereit ist deine anlage und es passiert ein unfall könnte es ja passieren das es das ventil von der Flasche abreißt..


aber wenn man das jetzt genauso sieht wie die Autogas umbauten, dan kann man das ja eintragen lassen! :D
..... theoretisch!

TF

3000 GT 08.10.2005 15:30

Zitat:

Zitat von Tiefflieger
aber wenn man das jetzt genauso sieht wie die Autogas umbauten, dan kann man das ja eintragen lassen! :D
..... theoretisch!

Sehe ich im Prinzip auch so!

Aber ich glaube nicht, dass der TÜV 50 kg CO2 ohne weitere Schutzmaßnahmen (werden sicher von Insassenschutz wg. der Erstickungsgefahr bei Leckagen ablehnen wollen) einträgt, denn hier ist der Nutzen nicht sehr plausibel ... zumindest nicht für den TÜV (für mich schon :huepf: ).

Warum nicht 2x 10 kg ... sollte doch auch reichen ;-) (dann könnte man zur Not eine wegdiskutieren).

Frage doch einfach deinen TÜV-Prüfer um die Ecke ... evtl. kann er dir seine Gegenargumente aufzeigen ... evtl. finde ich dann ein sinnvolle Begründung :engel2:


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