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911er 12.01.2008 20:24

Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Wer hätte es gedacht:

Bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen.

Haben wir heute im TV gesehen.

Zum Trost: bei einem Unfall mit 250 Sachen wird man sicherlich nicht mehr zur Rechenschaft gezogen...höchstens die Hinterbliebenen.:undweg:

Turbotobi76 12.01.2008 20:35

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Hi,

das sollte aber eigentlich bekannt sein:engel2::heule:

Wenn man mit 200 unterwegs ist stellt man halt immer ein potentielles Risiko da. Jedenfalls nach der Auffassung unserer Rechtssprechung. Wenn man also grad mit 200 unterwegs ist und ne Oma zieht 50m vor dir mit 90 auf deine Spur weil sie den LKW "überholen" will bist du halt mir schuldig wenn du drauf krachst. Weil wenn du 130 gefahren wärst,wäre es vielleicht nicht passiert.

Damit muß man leider Leben und für alle anderen Mitdenken:haare:

Aber wenigstens ist es Streckenweiße überhaupt noch erlaubt schneller zu fahren:fahrn:,befürchte nur das wird auch nicht mehr soooo lange dauern bis das vorbei ist:undweg:

Gruß Tobias

911er 12.01.2008 20:41

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Zitat:

Zitat von Turbotobi76 (Beitrag 358570)
Aber wenigstens ist es Streckenweiße überhaupt noch erlaubt schneller zu fahren

Nach dem Urteil ist es eben im Grunde nicht erlaubt schneller als 130 zu fahren oder ist für dich 130 schneller? Wenn du 200 fährst wo nur 130 erlaubt ist, bist du genauso Mitschuld wie ohne Beschränkung.
Nur in dem einen Fall bekommst du halt noch einen Strafzettel oben drauf.

Turbotobi76 12.01.2008 21:01

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Hi,

die 130 sind Richtgeschindigkeit. Mehr ist auf freigegebenen Strecken natürlich erlaubt. Das heißt es gibt dafür keine Strafen.

Es ist halt nur so das du im Falle eines Unfalls ne Teilschuld bekommst. Das heißt du bzw. deine Versicherung muß zu nem bestimmten Prozentsatz den Schaden bezahlen. Wenn der Unfall jedoch nicht durch dich verursacht wurde bekommst du keine Strafe.

Wenn du in einer 120er Zone nen Unfall mit 200 hast bekommst du neben der Teilschuld auch noch ne Straße für zu schnelles Fahren zusätzlich aufgebrummt.

Eine ähnlich Regelung gibt es auch beim Unfall mit Kindern. Wenn dir ein Kind vors Auto rennt bekommst du grundsätzlich immer Schuld. Egal ob du den Unfall hättest verhindern können. Das heißt deine Versicherung muß für alle Schäden zahlen. Das wurde so geregelt damit Kinder immer durch ne Versicherung abgesichert sind.

Gruß Tobias

911er 12.01.2008 21:10

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Zitat:

Zitat von Turbotobi76 (Beitrag 358577)
Es ist halt nur so das du im Falle eines Unfalls ne Teilschuld bekommst. Das heißt du bzw. deine Versicherung muß zu nem bestimmten Prozentsatz den Schaden bezahlen. Wenn der Unfall jedoch nicht durch dich verursacht wurde bekommst du keine Strafe.

Hoi,
ja das ist mir klar.
Der Unterschied sind im Extremfall wohl über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Der höhere Schaden entsteht durch die Mitschuld beim Unfall selbst.
Sieht man ja am Beispiel ganz gut. 25% Mitschuld können einem das Leben versauen.

Damon 12.01.2008 23:16

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
@911er: 1. Es gibt Autobahnstrecken wo die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben wird OHNE das ein Richtgeschwindigkeitsschild folgt 2. Auch wo Richtgeschwindigkeit 130 steht darf schneller gefahren werden. Sonst hätte das Schild ja das gleiche Aussehen wie Geschwindigkeitsbeschränkung 130! 3. Bei einem Unfall bekommt man nicht automatisch eine Teilschuld wenn man schneller unterwegs ist. Es muß nur klar sein das der Unfall auch mit 130 nicht zu vermeiden gewesen wäre. Zum Beispiel wenn jemand 10m vor dir rauszieht wie es mir schon bei 200 passiert ist. Unfallgegnerin 100% Schuld bekommen.

Dark Shadow 12.01.2008 23:30

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Der letzte satz von Dämon kann ich bestätigen.

Freund meiner Schwester, bekannter von mir mit 200 Unfall gebaut, weil eine vor ihm direkt rausgezogen ist.

Sie hat 100% vollschuld bekommen.

Turbotobi76 12.01.2008 23:37

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Hi,

@Damon

Richtgeschwindigkeit 130 gilt in Deutschland auf allen freigegebenen Strecken. Das sind Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Oder auch Landstraßen mit mehr als 2 Fahrspuren in jede Richtung und Baulicher Trennung der Fahrtrichtungen. Zusätzlich gibt es auch noch die eckigen Blauen Schilder als Richtgeschwindigkeit. Aber 130 ist allgemein gültig auch ohne jegliche Beschilderung.

Und wenn man über Richtgeschwindigkeit fährt bekommt man wohl immer ne Teilschuld selbst dann wenn ein Unfall auch mit 130 nicht zu verhindern gewesen wäre. Dann wird einfach davon ausgegangen das der Unfall mit 130 eben um einiges klimpflicher ausgegangen wäre.

Ob´s da ausnahmen gibt und wie die aussehen weiß ich nicht.

Gruß Tobias

Damon 13.01.2008 00:24

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Da biste leider im Irrtum!!! Und wenn überall Richtgeschwindigkeit 130 gilt dann erklär mir mal bitte warum an manchen Abschnitten das Schild steht und an anderen nicht?? Müßte dann doch überall stehen oder nirgends wenns das Gleiche wär!!

Turbotobi76 13.01.2008 00:50

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Hi,

leider bist du im Irrtum.

Gibt einfach mal bei Google "Richtgeschwindigkeit Deutschland" ein.

Da findest du die Info´s darüber das es in Deutschland allgemeine Richtgeschwindigkeit gibt.

Die Richtgeschwindigkeitsschilder gibt es zusätzlich,hier kann natürlich auch ne andere Geschwindigkeit empfohlen werden. Die Schilder wie die allgemeine Richtgeschwindigkeit sind jedoch nur Empfehlungen.

Gruß Tobias

Damon 13.01.2008 01:41

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Mit im Irrtum sein meinte ich die automatische Teilschuld bei höherer Geschwindigkeit. Das weiß ich 100%ig. Und die Richtgeschwindigkeit ist wie du hier selbst schreibst nur eine Empfehlung und kein Muß. Genau das meinte ich.

suprafan 13.01.2008 03:01

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Zitat:

Zitat von Turbotobi76 (Beitrag 358570)
das sollte aber eigentlich bekannt sein:engel2::heule:

Eben, dass man bei mehr als 130 km/h mithaften kann, bzw. dass schon einige Gerichte einem Unfallbeteiligten wegen Nichteinhaltung der Richtgeschwindigkeit Mitschuld gegeben haben, hab ich doch sogar im großen Tempolimit-Thread schonmal erwähnt. Dachte eigentlich auch, dass das zumindest unter Auto-Interessierten allgemein bekannt wäre :mnih:

911er 13.01.2008 11:30

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Zitat:

Zitat von suprafan (Beitrag 358634)
Dachte eigentlich auch, dass das zumindest unter Auto-Interessierten allgemein bekannt wäre :mnih:

Hahaha,
von wegen. Da kenne ich noch mehr die das nicht wussten...incl. Fahrlehrer.
Und wenn MIR etwas unbekannt ist, dann sicherlich auch anderen, lieber Flo.
Man muss beweisen können, dass der Unfall bei 130km/h nicht passiert wäre - das kann man nahezu nie. Das es doch mal klappt, würde ich mich keines Falls drauf verlassen.
Hier noch mal ein Auszug aus dem link am Anfang:
Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen.

Für Verkehrsrechtsexperten stellt das Urteil quasi ein Tempolimit durch die Hintertür dar. Zumal die Karlsruher Richter sehr hohe Anforderungen an Deutschlands Autofahrer stellen. Der so genannte "Idealfahrer" zeichnet sich durch sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln aus, er muss Gefahrensituationen vermeiden und, wenn nicht anders vorgeschrieben, muss er die Richtgeschwindigkeit einhalten. Er darf also nicht schneller als 130 fahren. Ein ganz wichtiger Punkt.

Denn wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, gilt nicht mehr als Idealfahrer und muss dementsprechend mithaften. Um nicht zu haften, müsste der Autofahrer beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h in der gleichen Weise stattgefunden hätte. Und dieser technische Nachweis ist aller Regel unmöglich.


Eine Gefahrensituation besteht imho generell beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer. Wenn die also schon 130km/h fahren, dürfte man ja eigentlich nicht mehr vorbeiziehen....

supraxe 13.01.2008 12:53

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Habe erst vor ein paar Tagen ein Bericht gesehen über die Mobilitätsentwicklung
auf deutschen Autobahnen.
Vor ca.40 Jahren wurde eine Richtgeschwindigkeit von 80-130 Km/h angeordnet
aber mit dem Ziel,die Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h zu regeln.
Damals waren die Durchschnittswagen nicht so schnell,heute sind die Bahnen voll,wenn ich auf langer Strecke die 130 km/h im Schnitt einhalten könnte habe ich einen Spitzenwert.
Generell gilt:Jeder Benutzer einer Straße handelt primär eigenverantwortlich mit dem Ziel ohne Störung sein Ziel zu erreichen.

suprafan 13.01.2008 14:49

AW: Wir haben in Deutschland schon längst ein Tempolimit von 130km/h!
 
Zitat:

Zitat von 911er (Beitrag 358650)
Und wenn MIR etwas unbekannt ist, dann sicherlich auch anderen, lieber Flo.
Man muss beweisen können, dass der Unfall bei 130km/h nicht passiert wäre - das kann man nahezu nie. Das es doch mal klappt, würde ich mich keines Falls drauf verlassen.

Bei mir rennst du da offene Türen ein... ich bin mal so frei, meinen eigenen Beitrag zu zitieren:
Zitat:

Zitat von suprafan (Beitrag 349134)
übrigens: in der deutschen rechtsprechung bekommt man automatisch eine mitschuld zugesprochen, wenn man auf der autobahn in einen unfall verwickelt wird und schneller als 130 km/h gefahren ist, es sei denn man kann beweisen dass der unfall auch bei niedrigerer geschwindigkeit passiert wäre (und versuch sowas erstmal zu beweisen). egal ob man der verursacher war oder nicht. geschwindigkeiten über 130 km/h werden also bereits teilweise sanktioniert.

http://www.supra-forum.de/showthread...134#post349134
:bleifuss:
Ich predige das schon seit Jahren...
Sorry für die Unterstellung, aber ich denk halt immer: wenn mir etwas bekannt ist, dann ist das auch (fast) jedem anderen bekannt :p


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