Toyota Supra - Forum

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suprasupra 11.05.2007 17:24

käuferrechts frage
 
hi, also ich hab mir am 02.02.07 ja die lady gekauft, da sagte ich dem käufer bereits das ich den verdacht habe, das der wagen mal nen unfall gehabt hatte, und da er diesen aus erster hand verkauft hatte, sollte er es also wissen, trotzdem verkaufte er mir den wagen als unfallfrei und meinte das lediglich mal ne scheinwerferklappe ausgetauscht wurde.

ABER, ich bin mir etzt nach zerlegen 100% sicher das es sich um ein unfallwagen handelt,denn es sind eindeutige lackspritzer in der kompeltten front zufinden, dann scheint mir die frontmaske verzogen zusein und nur dürftig mit dem hammer gerichtet worden zusein. usw.

Ich will die lady aber nicht zurückgeben da ich jetzt schon einiges dranngemacht habe, kann man da dennoch was machen evtl nen teil vom kaufpreis zurück..oder ähnliches?

danke

Speed-Freak 11.05.2007 17:38

AW: käuferrechts frage
 
wars ein privater oder ein händler?
aso wenn der typ ganz klar das auto als UNFALLFREI verkauft hat, dann würde ich einen teil des kaufpreises zurückverlangen.
ich weiss nicht ob das so einfach ist, aber versuchen würd ichs.
wenns halt ein händler war kann er immer noch sagen, das der typ der das auto ihm verkauft hat, nix davon erwähnt hat. tja aber probieren würd ichs:asia:

WARLORD 3000 11.05.2007 17:54

AW: käuferrechts frage
 
Das iss immer so ne Sache mit dem "unfallfrei". Ein Händler z.B darf nen Gebrauchtwagen auch als unfallfrei verkaufen, selbst wenn der Wagen einen Unfall hatte. Vorausgesetzt es lag kein Rahmenschaden vor und das Fahrzeug wurde fachmännisch repariert.

Ein Privatverkäufer kann sich sowieso mit der altbackenen Aussage: "Gekauft wie gesehen" aus der Affaire ziehen. Du musst ihm erst mal das Gegenteil beweisen und vorsätzlichen Betrug nachweisen. :form:

Alles nicht so einfach und ob ein Rechtsstreit dann das ersehnte bringt, lass ich mal dahingestellt.

WARLORD 3000 11.05.2007 18:06

AW: käuferrechts frage
 
Ich würde an deiner Stelle mal die betreffenden Stellen fotografieren, wenn du die Karre eh schon zerlegt hast. Dann mit diesen Bildern zum Verkäufer marschieren und ihn zur Rede stellen. (Am besten im Dasein von Zeugen) Darfst auch ruhig ein wenig lauter werden...kommt immer gut. :)

Wenn der da wirklich mit dem Hammer dran herum gedengelt hat und so abnormale Sachen, dürften die Bilder ja dann eine gewisse "Aussagekraft" besitzen und du hast gute Karten doch noch was rauszuhandeln. :wipp:

Speed-Freak 11.05.2007 18:08

AW: käuferrechts frage
 
genau, das mit den fotos wüd ich auch so machen. :D top vorschlag

WARLORD 3000 11.05.2007 18:15

AW: käuferrechts frage
 
....und falls er sich querstellt, reibst du ihm ma kurz deine Advo Card unter die Nase und sagst du bist Anwalts Liebling. :tüddeldü:

Das bewirkt manchmal auch wahre Wunder. :winky:

Andreas Köster 11.05.2007 19:36

AW: käuferrechts frage
 
Oder nimm Russland Inkasso mit!!

suprasupra 11.05.2007 19:39

AW: käuferrechts frage
 
bilder mach ich morgen mal, und ne advo-card hab ich auch.....der typ das is ne geschichte für sich, der vorbesitzer hieß theologos...aber der typ von dem ich das auto gekauft ab heißt im kaufvertrag auf einmal Oxana....er sollte angeblich das auto für seinen bekannten hernn theologos verkaufen...dies ei auchmal dahingestellt. Das auto wurde von privat verkauft, stand jedoch an einer kfz-werkstatt. und der spruch gekauft wie gesehen steht auch drinn...also kann ichs glaub vergessen, vorallem weil der typ satte 300km einen weg von mir weg wohnt.

kommt zufällig jemand aus der nähe von sachsenheim? und kennt dort ne ominöse werkstatt oxana bzw Walth?
immerhin warse relativ günstig und hab 15 rrechnungen von toyta von 0-156tkm....wie ich sie gekauft habe.

WARLORD 3000 11.05.2007 19:43

AW: käuferrechts frage
 
Klingt alles sehr "spanisch". :haeh:

Die Bilder würden mich auch interessieren, setz die denn doch bitte mal hier rein. :winky:

suprasupra 11.05.2007 19:45

AW: käuferrechts frage
 
ja, mach ich morgen gegen abend.

Ja der gesamte laden kam mir auch sehr spanisch vor...nuna jetzt isse gekauft. wird wohl im winter auf ne richtbank müssen oder neue frontmaske rein und neu lackiert...beid er gelegenheit auch grad hintere radläufe schweisen.

suprawilli 11.05.2007 19:52

AW: käuferrechts frage
 
Zitat:

Zitat von suprasupra (Beitrag 313371)
ja, mach ich morgen gegen abend.

Ja der gesamte laden kam mir auch sehr spanisch vor...nuna jetzt isse gekauft. wird wohl im winter auf ne richtbank müssen oder neue frontmaske rein und neu lackiert...beid er gelegenheit auch grad hintere radläufe schweisen.

Die Richtbank wird teurer als die Supra noch Wert hat! Und eine nachlakierte Frontmaske deutet noch lange nicht auf einen Unfall! Selbst wenn sie verbogen ist oder einen Knoten mit Schleife hat!

Die Richtbank ist nur was für Rahmenschäden, und mit einer verbogenen Frontmaske bist du noch weit davon entfernt!

suprasupra 11.05.2007 19:57

AW: käuferrechts frage
 
ich mach morgen mal bilder, dann kann man sich ja drüber beraten. auf jeden fall find ichs scheiße wenn der linke scheinwerfer 1,5cm platz zur haube hat und der rechte 0,3cm. aber die haube zum kotflügel auf beiden seiten genau 0,35cm platz hat also mittig sitzt.
ansonsten hat mans von außen mit stoßstange ect nix gesehen.

suprawilli 11.05.2007 20:06

AW: käuferrechts frage
 
Zitat:

Zitat von suprasupra (Beitrag 313374)
ich mach morgen mal bilder, dann kann man sich ja drüber beraten. auf jeden fall find ichs scheiße wenn der linke scheinwerfer 1,5cm platz zur haube hat und der rechte 0,3cm. aber die haube zum kotflügel auf beiden seiten genau 0,35cm platz hat also mittig sitzt.
ansonsten hat mans von außen mit stoßstange ect nix gesehen.

der Scheiwerfer oder nur die Abdeckung? Ist besser wenn man Bilder sieht. Es lässt sich aber vieles einstellen. Hättest mal mein Auto nach der Lackierung sehen sollen, als sie alles wieder zusammengeschraubt hatten. Nach den Spaltmaßen (Haube, Scheinwerfer, Stossstange) hätte man denken könne, sie wäre von einer Klippe gefallen! Nach dem Ausrichten war alles wieder in Ordnung!

Lolek 11.05.2007 20:09

AW: käuferrechts frage
 
Der Spruch "Gekauft wie gesehen" ist nicht rechtskräftig.

Das heißt NULL. Wenn der Verkäufer nicht der Besitzer des Autos ist, dann ist der Kaufvertrag ohnehin nicht gültig !!

suprasupra 11.05.2007 20:13

AW: käuferrechts frage
 
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hier mal 3 bilder bevor ich sie auseinander genommen habe.
evtl bin ich auch nur etwas vorschnell mit der behauptung unfall, jedoch machen mich die lackspritzer stutzig und das die frontmaske der supra so viele dellen und bausen haben soll, kann ich mir nicht vorstellen.

ich weis se is bissl staubig...steht schon 2wochen....:engel2:


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