Toyota Supra - Forum

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-   -   kann mir einer bitte helfen ??? (http://www.supra-forum.de/showthread.php?t=35478)

JuSup 04.05.2011 14:00

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
:top:

PabloMk4 04.05.2011 14:04

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
:dd:
:bleifuss:

Copi 04.05.2011 15:47

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
Ja dann mal Glückwunsch!

Yamaha91288 04.05.2011 20:13

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
Freut mich echt für dich!
Hoffe bekommst alles wieder!

PabloMk4 04.05.2011 20:17

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
Danke danke ...

Ja hoff auch das es schnell geht....un dieses Jahr endlich was zum heitzen geht...

Re-jz-44 05.05.2011 21:28

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
Tut mir echt leid für dich hatte auch schon mal solch einen Wagen gekauft hat aber 3 Wochen gehalten ich meine die Frist ist 2 Wochen das du ihn zurück geben kannst viel Glück noch MfG Andy.

Viruz-X 05.05.2011 22:23

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
Zitat:

Zitat von Re-jz-44 (Beitrag 550607)
Tut mir echt leid für dich hatte auch schon mal solch einen Wagen gekauft hat aber 3 Wochen gehalten ich meine die Frist ist 2 Wochen das du ihn zurück geben kannst viel Glück noch MfG Andy.

ähhhm ne?privat zu privat gibts kein rückgaberecht

PabloMk4 05.05.2011 22:31

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
Ne gibt ein rückgaberecht bei privat von privat...hatte ich auch gedacht das man innerhalb von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurückdrehten kann aber ne... Oder hatte halt auf die Kulanz vom Verkäufer gehofft aber naja...


Hoff das jetzt mal alles rum ist...

Viruz-X 05.05.2011 23:01

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
sorry,aber wenn man keine ahnung übers rückgaberecht hat,sollte man sich vorher richtig informieren.

von privat zu privat,wie von b2b gibts kein rückgaberecht es sei denn,es wird arglist etwas verschwiegen oder der käufer wird getäuscht.dann ist der vertrag direkt nichtig,anfechtbar bzw schwebend unwirksam.

aber so ins blaue raus zu denken da gibts ja eh 14 tage rückgaberecht ist sehr naiv...zumal der verkäufer dann immer noch ne wertminderung veranlassen kann

PabloMk4 05.05.2011 23:12

AW: kann mir einer bitte helfen ???
 
Zitat:

Zitat von Viruz-X (Beitrag 550661)
sorry,aber wenn man keine ahnung übers rückgaberecht hat,sollte man sich vorher richtig informieren.

von privat zu privat,wie von b2b gibts kein rückgaberecht es sei denn,es wird arglist etwas verschwiegen oder der käufer wird getäuscht.dann ist der vertrag direkt nichtig,anfechtbar bzw schwebend unwirksam.

aber so ins blaue raus zu denken da gibts ja eh 14 tage rückgaberecht ist sehr naiv...zumal der verkäufer dann immer noch ne wertminderung veranlassen kann


Ja wie bei mir, da wurde der heckschaden arglistig verschwiegen .. Hat sicher aber trotzdem gezogen wie nochwas...


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