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:form: .....das hätte ich dann gerne mal schriftlich vom TÜV gesehen... :form:
Also ich seh das anders: Der Geschwindigkeitsindex besagt im Schein ZR , also Reifen mit einer Freigabe über 240 . V Reifen sind nur bis 240 Zugelassen und jetzt wollt Ihr auf gut Dünken der Aussage eines TÜV-Prüfers VR Reifen kaufen die dann als erheblicher Mangel die nächste HU oder Polizeikontrolle nicht überstehen weil es ebend jeder weiß und es ja auch drauf steht was gefahren werden muss. Ich halte es für sehr sehr waghalsig solche Aussagen zu treffen wenn ich beim TÜV länger angestellt bleiben will..Aber warten wir mal ab obs was schriftliches gibt und das wirds nicht geben , ergo ZR oder besser muss es sein :form: :winky: |
Richtig, mindestens ZR, so wie im Schein steht. Allerdings habe ich auch VR für meine 17"-Felgen eingetragen :mnih: . Würde aber immer mindestens ZR oder besser draufziehen. Das riskiere ich auf keinen Fall. Soweit ich weiß, ist die Sicherheitsreserve 10 km/h eine halbe Stunde lang. Wenn der L,uftdruck o´der die Achseinstellung nicht genau stimmt, ist diese Reserve aber sehr schnell aufgebraucht. Also: Nicht am falschen Ende sparen!!
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So hab die Diskussion kommen sehen , so sicher wie das Amen in der Kirche , oder war die Ahnung gleichzeitig zusammen mit Supra-Fly ?! hmm ....
Meine sehr intensiven Recherchen zu dem Thema (und ich habe wirklich mit Gott und der Welt telefoniert um ganz sicher zu gehen) ergaben folgendes . Toyota Hartmann (allseits bekannt von den Treffen) : "Sollange nichts am Diff und der Drehzahl verändert wurde gibt es absolut keine Bedenken für heutige V Reifen . TÜV : Ähnliche Aussage mit dem Zusatz : Wenn das Auto vom Hersteller vor 17 Jahren eine Freigabe bekam für VR Reifen , welche bis 240 km/h eine Freigabe hatten, dann sind heutige Reifen , welche nach 17 Jahren eine viel höhere Qualität / Verarbeitung aufweisen , erst Recht ohne Bedenken zu fahren. Der Hersteller und der TÜV plus diverse größere und seriöse Reifenhändler äußerten sich gleich/ähnlich auf meine Anfrage zu dem Thema. Bei mir im Schein steht Max Speed : 245 km/h und VR 16 Bereifung. Nucleon hat meine Angaben durch den Rechner gejagt und als Ergebniss der real erreichbaren Topspeed 250-255 Km/h rausbekommen. Insofern redet Supra-Fly kein dummes Zeug, da ich mehr als 250-255 km/h durch die Diff und Übersetzungsbenzung, sowieso nicht erreichen kann und diese Endgeschwindigkeit locker durch den Puffer abgedeckt ist. Der welcher glaubt 280 auf dem Tacho ist real 280 der glaubt dummes Zeug :engel2: Wann außer Nachts, sollte man es schaffen , länger als eine halbe Stunde mit Topspeed zu fahren ?! Bei den vollen Autobahnen bin ich froh, wenn ich mal ne Stunde 180 mit Tempomat fahren kann ... :heul3: Wegen schriflicher Bestätigung kann ich gerne mal mit Toyo und dem Tüv reden , vielleicht klinken die sich ja mal ein, sonnst glaubt das am Ende keiner und der Tüv Prüfer wer bei V Reifen rumzickt sollte am besten in eine Nachschulung. Gruss DEF :winky: |
danke für die aufklärung!
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....Ok , da hab ich wohl nicht richtig mitgelesen, Ihr habt VR eingetragen , komisch bei mir sinds ZR . Hab gedacht das es so zu verstehen ist das der TÜV gesagt hat das Du ruhig VR fahren kannst obwohl ZR eingetragen ist...Dann gibts da wohl Baujahr bedingte unterschiede im Geschwindigkeitsindex!?..... :engel2:
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in meinem FZG-Brief sind nur ZRs eingetragen,d.h. wenn ich jetzt mit V-Reifen beim TÜV aufkreuze dann gibts halt keinen neuen Stempel.Das die Reifenentwicklung nicht stehenbleibt ist ja alles schön und gut auch das die heutigen V Reifen die damaligen ZRs ebenbürtig bzw gleichwertig sind ,auch gut.Aber hier in D ists halt so :Was nicht im Brief steht bzw keine Freigabe (ABE) für das entsprechende KFZ hat ist nicht zulässig. :heul3:
Gruß Uwe |
bei den Seriendimensionen steht bei mir auch VR drinne, bei den Sonderrädern nur ZR.
erstbestes Ergebnis bei google: Zitat:
Alle haben ein bißchen Recht :eieiei: greetz Rajko |
Ist schon richtig. Nur sind diese Bezeichnungen meines Wissens nach gar nicht mehr zulässig.
"ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden." |
...interressant ist in dem Zusammenhang die Tatsache das eigentlich die Markenbindung schon seit Jahren aufgehoben ist/war...sonst würden wir alle ja nur Dunlop oder GY fahren.... :dusel:
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...oder Bridgestone.:p
Interessant wäre noch, ob man sich über die Markenbindung, die bei den eingetragenen Sonderrädern drin steht, hinwegsetzen kann. Mit Ausstellung der neuen Fahrzeugpapiere ist bei mir die generelle Markenbindung rausgefallen. |
in dem zuge sind auch einige andere Kleinigkeiten harmonisiert worden Es gab da ne Übergangsfrist bis glaub ich vor ein / zwei Jahren für die VR/ZR-Angaben, die dürfte aber jetzt endgültig vorbei sein. Theoretisch dürfte es gar keine VR/ZR-Reifen mehr geben bzw. wenn du die neu drauf machst und damit zum TÜV gehst müsste der rumkrähen deswegen. Haben wir hier nicht wenigstens einen TÜV Prüfer im Forum ? Das wäre mal ganz hilfreich.
EDIT: Die Markenbindung ist entfallen. Bei den Sonderrädern ist das aber wieder so ne Sache. Jeder Reifen hat auf einer bestimmten Felgenbreite ja eine andere Laufflächenbreite, von daher kommen diese Angaben in den Gutachten. Das sollte aber (auch theoretisch) alles in den Toleranzen liegen. Auf der Markenbindung dürfte heute keiner mehr rumreiten. Könnte aber sein wenn´s alle sein bißchen knapp ist, das ein Reifen passt und beim anderen schleifts eben dann doch in den Radhäusern. |
...so hab gerade mal mit dem TÜV telefoniert und es ist tatsächlich so das die Markenbindung entfällt und ein "echter" VR Reifen aus älteren Lagerbeständen oder schon alten vorhandenen durchaus gefahren werden darf. Ein nagelneuer V Reifen jedoch nicht da er nur bis 240 zulässig ist. Also hat sich was bei den Herstellern hinsichtlich der Bezeichnung was geändert: Steht auf dem Reifen VR...dann ists ein zulässiger alter und steht dort nur z.B 78V ist er nicht Zulässig...und muss durch ZR oder besser wie W oder Y in verbindung mit dem passenden Tragfähigkeitsindex ersetzt werden.....
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ok, der zweitbeste Treffer bei google wär besser gewesen :engel2:
http://www.bundesverband-reifenhande...brikatsbindung Der VR Index hieß >210kmh, genaue Festlegung durch den Reifenhersteller je nach Autotyp. Ich kann daraus nicht ableiten, das ich jetzt ein gutes Gefühl haben soll, wenn ich einen x-belibigen VR-Reifen draufmachen darf. Die Aufhebung der Fabrikatsbindung sollte wohl hauptsächlich die Familienkutschenfahrer entlasten, denn früher standen ja oft auch bei den stino Autos nur Markenreifen drinne. greetz Rajko |
Genau, früher hieß "VR" ALLES > 210 km/h, d.h. ein 500 PS Ferrari hatte auch VR im Schein stehen. Die Klassifizierungen ZR, Y, W kamen erst später, gleichzeitig wurde VR neu klassifiziert auf > 210 km/h < 240 km/h, also ist ein heutiger VR-Reifen für die Supra unterdimensioniert.
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