Zitat:
Zitat von Willy B. aus S.
Diese Freigaben beziehen sich, wie Dein Artikel ja beschreibt, nur auf das SERIENMÄSSIGE Fahrzeug. Im Zweifelsfall wird man mir das also um die Ohren hauen, weil ich Spurverbreiterung und Leistungssteigerung habe. Wenn jedoch der TÜV mir offiziell per Eintragung die Genehmigung für diese Reifen in Verbindung mit Spurverbreiterung und Leistungssteigerung gibt, dann bin ich auf der sicheren Seite. Kein Mensch kann mir nach einem Reifenplatzer auf der Autobahn einen Vorwurf machen.
|
Ja das ist schon recht so...der Text ist denke ich eindeutig - jeder der nicht im Serienzustand rumfährt muß das eintragen lassen - das trifft bestimmt auf die meisten zu und sicher ist sicher.
Bei mir ist alles serienmäßig und mir reichen die Unterlagen so - ich lass es sein, bzw. lasse es eintragen wenn ich sowieso mal da bin - also beim nächsten TÜV-Termin. Ich bin ja auch ne Schnecke - schneller als 220 werd ich bestimmt nie fahren... und zicken darf die Versicherung ja dann erst wenn de schneller als 240 warst...oder evtl. sogar erst ab 270. :fahrn:
|