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AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
tja, es lebe der bürokratismus... :weird:
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AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
So hatte ich mir das aber schon vorgestellt.
Jetzt wäre nur interessant gewesen, wie das mit dem Tüv ist. Weil der wurde, im Zuge der Umstellung auf Saison damals auf Mai datiert, weil der außerhalb des Saisonzeitraums fällig gewesen wäre. So, jetzt wäre der dieses Jahr auch fällig gewesen im Mai, aber da ich noch keinen Meter gefahren bin, hab ich das noch nicht gemacht. Würde ich jetzt bspw. statt normaler Anmeldung wieder ne Saisonameldung nehmen, also von 11-04 bspw. und vorher keinen Tüv machen lassen, dann müßte der ja auf November datiert werden, wenn ich den dann mache. Somit könnte ich auf die Art 6 Monate rausholen. :D Und nach 2 Jahren wird's dann wieder Mai, aus dem selben Grund. Also insgesamt ein Jahr Tüv "verlängert". :D |
AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Ich bin mir zu 99,9999% sicher das du ohne gültigen TÜV nen Wagen gar nicht erst zugelassen bekommst.
Und aus persönlicher Erfahrung kann ich Sagen das beim regulären TÜV nur zurückdatiert wird, niemals vor. Heißt also, wenn du jetzt TÜV machst um die Supra zuzulassen, der dann trotzdem schon im Mai 2012 wieder fällig wird. |
AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Nee du, das geht leider nicht! Ist der TÜV im Mai 2010 abgelaufen bekommst du den neuen TÜV bis Mai 2012. Egal ob du dem im Novemer machst oder noch später!
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AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Zitat:
http://www.tuv.com/de/wie_sind_die_prueffristen_bei_fahrzeugen_mit_saiso nkennzeichen_.html Zitat: Fällt der Zeitpunkt der Haupt- und/oder Abgasuntersuchung in den benutzungssfreien Zeitraum, so ist die erforderliche Untersuchung mit Beginn des Zulassungszeitraumes durchzuführen. Es gelten dann die gesetzlichen Prüffristen ab diesem Zeitpunkt. |
AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Eine gültige HU ist Voraussetzung, daß Du überhaupt erstmal auf 11-04 zulassen könntest. Und vorher bekommst Du die nur zurückdatiert.
Ansonsten bewegst Du Dich auf dünnem Eis, denn der Tatbestand der Fristverletzung ist nicht an die Benutzung des Fahrzeugs gebunden. Könnte also gut sein, daß Du gleich mal einen Punkt kassiest, wenn Du mit Deiner Idee zur Zulassungsstelle gehst. |
AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Die Frage ist dann aber, wie willste das bei nem Auto machen, wo die HU abgelaufen ist, und das Ding abgemeldet war? Oder, sagen wir mal, ich kriege meine Teile nicht bis zum 01.11. (was passieren kann, wieder mal net lieferbar). Dann KANN ich ja nicht mal nen Tüv machen.
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AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Die erste Frage sollte mal außen vor bleiben, weil die so garnicht zum Thema paßt. Zur zweiten ist der Vorgang der gleiche wie oben: Du bekommst im Dezember Deine Teile, machst dann eine HU die zurückdatiert wird und kannst dann rückwirkend zum November Saison anmelden.
Zum Thema selbst: ich melde meine Supi immer je nach Wetterbericht an und ab. Saisonkennzeichen ist mir zu unflexibel. |
AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Das hieße dann aber 2 mal Schilder kaufen. Dann müßte ich erst normal anmelden, dann Tüv machen, und dann könnte ich Saisonanmeldung machen. Hätte ich also bis auf die jetzigen Saisonkennzeichen keine anderen Schilder, bräuchte ich 2 mal neue.
Die erste Frage würde schon zum Thema passen. Mal ne fiktive Situation: Tyrandriel hat sein Auto die ganze Zeit abgemeldet gehabt. Angenommen, da wäre zwischenzeitlich der Tüv verfallen. Jetzt wäre es vielleicht so, daß der eigentliche Termin im Januar wäre, aber er will erst ab April ein Saisonkennzeichen. Wie würde er das dann machen? Es kann ja keiner von ihm verlangen, daß er die Kiste erst normal zulässt, dann Tüv macht, und dann Saisonanmeldung bekommt. Dann wären ja wieder 2 Sätze Schilder notwendig. |
AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
mein TÜV ist 09/2009 abgelaufen. Auto ist seit 08/2008 abgemeldet. Und ich will 04/2011 TÜV machen und dann Saisonkennz. 04-10.
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AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
Zitat:
Für abgemeldete Autos gibt es die Möglichkeit, Fahrten die in direktem Zusammenhang mit der Zulassung stehen mit entstempelten Kennzeichen zu machen. Das heißt aber das gilt nur für die Fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Sollte bei HU oder Zulassung was schiefgehen darfst Du legal nicht wieder zurückfahren. Voraussetzung ist eine Versicherungsbestätigung, die ausdrücklich auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gilt und Du mußt entweder noch auf Dich reservierte Kennzeichenschilder haben oder Du läßt Dir ein Kennzeichen vorab zuteilen. (wenn das Deine Zulassungsstelle macht) |
AW: Saisonanmeldung - von wann bis wann?
ich werd meine Versicherung ab 04/2011 abschließen, mir erstmal ein Kurzzeitkennzeichen holen, damit zur HU/AU und dann ab zur Zula.
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