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AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
Ja, die Eintragung geht theoretisch nur über eine Fahrgeräuschmessung.
Ich wollte nur alles zur Standgeräuschmessung richtigstellen, da es dabei ja ein paar Fragen gab. |
AW: Abnahme von Abgasanlagen nach §21
Das Standgeräusch ist eigentlich eine für die Eintragung vollkommen irrelevante Größe und kann bei bestehen der Fahrgeräuschmessung entsprechend verändert eingetragen werden im Schein. Es dient wie schon angesprochen wurde nur als Orientierung bei etwaigen Kontrollen.
Dass es Prüfer Ersatzweise zur Eintragung nutzen ist wiederrum was anderes. 100% Legal geht aber eigentlich nur über den Weg den pmscali gepostet hat. |
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